Prüfungsamt für Lehrerinnen und Lehrer 
beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienrätinnen oder Studienräte an Gymnasien 

Auszug aus: Lehrerlaufbahnprüfungen Lehramt an Gymnasien
Voraussetzungen und Anforderungen in den Prüfungsfächern der Ersten Staatsprüfungen gemäß Landesverordnung über die Ersten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Prüfungsordnung Lehrkräfte I - POL I) vom 5. Oktober 1999 (GVOBl.Schl.-H. S. 312)

Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 28. Januar 2000 - III 54 - 3323.52 –
(Veröffentlichung v. 4.2.2000 NBl. Nr. 2/2000)

Inhalt
...
III. Voraussetzungen und Anforderungen in den Prüfungsfächern der Ersten Staatsprüfung für die Laufbahn der  Studienrätinnen oder Studienräte an Gymnasien

Biologie Geschichte Philosophie
Chemie Griechisch Physik
Dänisch Informatik Religion (Ev.)
Deutsch Kunst Russisch
Englisch Latein Spanisch
Erdkunde Mathematik Sport
Französisch Musik Wirtschaft/Politik
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VI. Interkulturelle Pädagogik für alle Lehrerlaufbahnen (Erweiterungsfach)
 
 
 

...

III. Voraussetzungen und Anforderungen in den Prüfungsfächern der Ersten Staatsprüfung für die Laufbahn der  Studienrätinnen oder Studienräte an Gymnasien

Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeine inhaltliche Prüfungsanforderungen im jeweiligen Prüfungsfach


2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen in der Didaktik des jeweiligen Faches

Die Anforderungen der Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Nr. 1 und 2 orientieren sich am Studienumfang und der spezifischen Zielsetzung des jeweiligen Faches sowie der angestrebten Lehrerlaufbahn.
 

3. Schulpraktische Studien

Schulpraktische Studien sind nach § 6 Abs. 3 in den Studiengang einzuordnende Praxisphasen. Sie werden nach Maßgabe der Praktikumsordnung der Hochschule durchgeführt. Der Nachweis der Teilnahme an Teilen der schulpraktischen Studien (Semesterpraktika) ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung, der Nachweis der Teilnahme (Semesterpraktika) und der erfolgreichen Teilnahme (Hauptpraktikum) an den weiteren schulpraktischen Studien ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

In das Studium sind folgende, durch Praktikumsordnungen der Hochschulen zu regelnde schulpraktische Studien einzubeziehen:

a) Semesterpraktika

Die Semesterpraktika können in den vorlesungsfreien Zeiten stattfinden. Sie  können in allen Schularten und Schulstufen durchgeführt werden.

b) Hauptpraktikum

Das sechswöchige Hauptpraktikum findet während des Hauptstudiums in der vorlesungsfreien Zeit als Blockpraktikum statt. Die Studierenden sollen das Hauptpraktikum in einer Schule der angestrebten Laufbahn ableisten. Grundsätzlich  ist die Wahl einer Schule mit sonderpädagogischen Maßnahmen möglich.

Schulpraktische Studien werden in Lehrveranstaltungen der Pädagogischen Studien und in fachdidaktischen Lehrveranstaltungen der Hochschule vor- und nachbereitet und von der Hochschule begleitet.
Die Teilnahme an den vorgeschriebenen schulpraktischen Studien wird durch die Hochschule bescheinigt, wenn die Teilnahme und Mitarbeit in den Begleitveranstaltungen und im Praktikum regelmäßig erfolgte und die Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtsstunden oder -teile den in der Praktikumsordnung der Hochschule festgelegten Anforderungen genügte. Voraussetzung für die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am Hauptpraktikum durch die Hochschule ist darüber hinaus eine ergänzende Stellungnahme der Mentorin oder des Mentors, aus der hervorgeht, dass keine erheblichen Bedenken hinsichtlich einer späteren erfolgreichen Tätigkeit im Lehrerberuf bestehen.
Ist im begründeten Ausnahmefall in einem Prüfungsfach die Durchführung eines durch die Praktikumsordnung der Hochschule vorgeschriebenen Semesterpraktikums nicht möglich, muss an dessen Stelle eine Lehrveranstaltung zum Planen, Durchführen und Auswerten des Unterrichts durchgeführt und die Teilnahme von der oder dem Studierenden nachgewiesen werden.

4. Das Projekt

Das Projekt ist eine Gemeinschaftsarbeit von bis zu drei Studierenden. Es ist den Pädagogischen Studien oder einem Fach zuzuordnen. Es soll sich nicht über mehr als zwei Semester erstrecken. Die Ergebnisse des Projekts werden von den Studierenden in einem schriftlichen Bericht zusammengefaßt und präsentiert. Die Teilnahme am Projekt wird durch einen Teilnahmeschein in einem der Prüfungsfächer nachgewiesen.

5. Fremdsprachenkenntnisse

Die Sprachanforderungen in den Fächern entsprechen im Regelfall denen der jeweils geltenden Satzung über den Nachweis einer praktischen Tätigkeit oder von Fremdsprachenkenntnissen (Studienqualifikationssatzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 12. März 1998 (NBL.MBWFK.Schl.-H. S. 161 ), zuletzt geändert 16. April 1999 (NBl.Schl.-H. S. 207). Sie sind spätestens bis zur Zulassung zur Zwischenprüfung nachzuweisen.

6. Das Betriebspraktikum

Im Fach Wirtschaft/Politik sind Betriebspraktika als Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Der Nachweis über die Teilnahme gilt als erbracht, wenn die Teilnahme von Betrieben oder Einrichtungen außerhalb der Hochschule bescheinigt ist.

Folgende Tätigkeiten können auf Antrag als dem Betriebspraktikum gleichwertig anerkannt werden:

7. Teilnahmescheine, Leistungsnachweise

a) Teilnahmeschein: Die Teilnahme wird bescheinigt, wenn die oder der Studierende an der Lehrveranstaltung regelmäßig teilgenommen und ihre oder seine Aufgaben dabei ordnungsgemäß übernommen hat.

b) Leistungsnachweis: Die erfolgreiche Teilnahme setzt eine selbständige Auseinan-dersetzung mit den in den jeweiligen Lehrveranstaltungen behandelten Inhalten voraus. Die den Anforderungen entsprechenden Leistungen können unter ande-rem erbracht werden in Form von  fachbezogenen und interdisziplinären Projekt-studien, Klausuren, Seminarvorträgen mit schriftlicher Ausarbeitung, schriftlichen Hausarbeiten, Semesterarbeiten, Exkursions- und Praktikumsberichten, Prüfungsgesprächen. Leistungsnachweise unterliegen grundsätzlich den gleichen fachlichen Anforderungen wie Prüfungsleistungen. Ihnen müssen individuell fest-stellbare Leistungen zugrunde liegen. Ein Leistungsnachweis kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Studienleistung zu erbringende Beitrag der oder des einzelnen Studierenden aufgrund objektiver Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. Leistungsnachweise werden bewertet  und können wie Prüfungsleistungen benotet werden. Studienbegleitende Prüfungsleistungen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5 und Abs. 6 sind zu benoten.

Teilnahmescheine und Leistungsnachweise sollen von den Hochschullehrenden der jeweiligen Veranstaltungen unterzeichnet sein. Leistungsnachweise sollen darüber hinaus folgende Angaben enthalten:


Zweiter Teil
Pädagogische Studien

Für den Nachweis der Teilnahme/der erfolgreichen Teilnahme an den schulpraktischen Studien gilt Nr. 3 Satz 1 bis 4 des Ersten Teils.

I. Pädagogik (12 SWS) und Psychologie (6 SWS)

1. Zulassungsvoraussetzungen

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung

b) Nachweis der Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung c) Nachweis der Teilnahme an soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.
 

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

a) Allgemeine Pädagogik

Kenntnisse über

b) Schulpädagogik

Kenntnisse über

c) Sozialpädagogik, Förderpädagogik

Kenntnisse über


d) Psychologie

Kenntnisse über

II. Wahlpflichtfächer Philosophie, Soziologie (6 SWS)

1. Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveran-staltung einschließlich einer studienbegleitenden Prüfung nach § 7 Abs. 5 zu einem Teilbereich der unter Nr. 2 aufgeführten Bereiche des jeweiligen Wahlpflichtfachs

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Kenntnisse in je einem Teilbereich der Bereiche nach den Buchstaben  a bis c im jeweiligen Wahlpflichtfach

Philosophie

a) Praktische Philosophie

b) Kultur und Erziehung c) Theoretische Philosophie


Soziologie

a) Allgemeine Soziologie

b) Soziale Ungleichheit und Sozialstrukturanalysen c) Familien- und Jugendsoziologie

Dritter Teil

Unterrichtsfächer

Für den Nachweis der Teilnahme/der erfogreichen Teilnahme an den schulpraktischen Studien gilt Nr. 3 Satz 1 bis 4 des Ersten Teils.

Biologie

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

b) Nachweis


c) Nachweis der Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung


zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2  Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

b) Nachweis der Teilnahme an


c) Nachweis der Teilnahme an


 soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.

 2.  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat erhält entweder drei Themen aus drei unterschiedlichen Teilgebieten der Biologie, darunter verbindlich Humanbiologie, zur Auswahl oder sie oder er erhält aus drei Teilgebieten, darunter verbindlich Humanbiologie, mehrere Aufgaben, von denen eine angegebene Anzahl zu bearbeiten ist.
 

Chemie

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

b) Nachweis der Teilnahme an zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

c) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an


b) Nachweis der Teilnahme an

c) Nachweis der Teilnahme  soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
 

3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat erhält drei Themen zur Auswahl oder sie oder er erhält aus den Bereichen Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie mehrere Aufgaben, von denen eine angegebene Anzahl zu bearbeiten ist.
 

Dänisch/Englisch/Französisch/Russisch/Spanisch;
Erweiterungsfächer Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Schwedisch

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen:
 

  1. Dänisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums, Lektürefähigkeit in Dänisch oder einer anderen skandinavischen Sprache, Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache,
  2. Englisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums, Fähigkeit, schwierige Texte in Englisch unter Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes zu verstehen, Lektürefähigkeit in einer der weiteren Fremdsprachen Französisch oder Spanisch,
  3. Französisch: Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums, Fähigkeit, schwierige Texte in Französisch unter Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes zu verstehen, Lektürefähigkeit in einer weiteren romanischen Sprache,
  4. Russisch: Lektürefähigkeit in Russisch, Lektürekenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache,
  5. Spanisch: Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums, Fähigkeit, schwierige Texte in Spanisch und Französisch unter Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes zu verstehen,
  6. Italienisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums, Fähigkeit, schwierige Texte in Italienisch und Französisch unter Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes zu verstehen,
  7. Niederländisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums, Lektürefähigkeit in Niederländisch, Lekürefähigkeit in Französisch oder Friesisch oder Niederdeutsch,
  8. Norwegisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums, Lektürefähigkeit in Norwegisch oder einer anderen skandinavischen Sprache, Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache,
  9. Schwedisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums, Lektürefähigkeit in Schwedisch oder einer anderen skandinavischen Sprache, Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache;
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zur c) Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Fachdidaktik

zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zur

die Lehrveranstaltungen sollen vorzugsweise in der Fremdsprache durchgeführt worden sein.

b) Nachweis der Teilnahme

soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.

Ein sechs- bis zwölfmonatiger durchgehender studienfördernder Aufenthalt in einem Land der Zielsprache wird dringend empfohlen.

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

a) Sprachpraxis
    Mündliche und schriftliche Beherrschung der Gegenwartssprache, insbesondere

b) Landeskunde c) Literaturwissenschaft d) Sprachwissenschaft e) Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr. 2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
 

3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat fertigt eine materialgebundene oder freie Arbeit in der Fremdsprache an.
 

Deutsch

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des Kleinen Latinums, Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache;

b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zur


c) Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Fachdidaktik

zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je zwei Lehrveranstaltungen zur

b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung


c) Nachweis der Teilnahme an je einer

d) Nachweis der Teilnahme  soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.
 
 

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

a) Literaturwissenschaft
 

b) Sprachwissenschaft c) Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr. 2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.

3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin wählt einen der Bereiche Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft.
 

Erdkunde

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis der Lektürefähigkeit in zwei modernen Fremdsprachen;

b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung

c) Nachweis der Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung      sowie der Teilnahme zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

b) Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung c) Nachweis der Teilnahme  soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.

d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an vier Exkursionstagen sowie einer großen Exkursion.

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat wählt einen der Bereiche Physische Geographie/Geoökologie oder Anthropogeographie.
 

Geschichte

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des KMK-Latinums sowie der Lektürefähigkeit in Französisch oder einer weiteren romanischen, skandinavischen oder slavischen Sprache,

b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung

c) Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Fachdidaktik

 zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
 
 

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung

eine der Lehrveranstaltungen nach Nr. 1.1 Buchstabe b oder Nr. 1.2 Buchstabe a soll fächerübergreifenden Charakter haben;

b) Nachweis der Teilnahme

 soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird;

c)  Nachweis der Teilnahme an drei Exkursionstagen.

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
 

3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat wählt einen der Bereiche nach Nr. 1.1 Buchstabe b  oder Geschichte der neuesten Zeit.
 

Informatik (Erweiterungsfach)

Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an


2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen


3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Es werden Aufgaben aus den Bereichen nach Nr. 2 gestellt.
 

Kunst

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen  erfordert die Vorlage und Erläuterung selbstgefertigter gestalterischer Arbeiten,  unter denen Zeichnungen sein müssen;

b) Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Kunstpädagogik und Fachdidaktik

zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

c) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
 

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

b) Nachweis der Teilnahme 2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen 3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat wählt einen der Bereiche Kunstwissenschaft oder Medienwissenschaft oder Kunstpädagogik; es wird eine Auseinandersetzung mit Werken verlangt.

4. Fachpraktische Prüfung

Die fachpraktische/künstlerische Prüfung in Kunst umfaßt  folgende Teilprüfungen:

a) eine Präsentation eigener, während des Studiums entstandener Arbeiten, unter denen Zeichnungen sein müssen,
b) eine künstlerisch-praktische Aufgabe im Bereich Bildende Kunst, wählbar sind: Grafik/Druckgrafik, Malerei, Bildhauerei/Rauminstallation, Figurenspiel / Performance),
c) eine künstlerisch-praktische Aufgabe im Bereich Visuelle Medien, wählbar sind: Fotografie, Film/Video, Elektronische Medien, Grafik/Design;

Inhaltliche Prüfungsanforderungen

b) Durchführung der Prüfung

Für eine der künstlerisch-praktischen Aufgaben stehen mindestens zwei bis höchstens drei Wochen, für die beiden anderen je drei Tage, höchstens je eine Woche zur Verfügung.
 

Latein/Griechisch

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen:

  b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an c) Nachweis der Teilnahme an zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

b) Nachweis der Teilnahme an c) Nachweis der Teilnahme    soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

a) Literaturwissenschaft

b) Sprachwissenschaft/Sprachpraxis c) Kenntnisse und Fähigkeiten in der  Fachdidaktik  nach Nr. 2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.

 3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat fertigt eine Übersetzung aus der Fremdsprache in die deutsche Sprache an. Zusätzlich wird eine grammatische; stilistische und inhaltliche Analyse des Textes gefordert.
 

Mathematik

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zur

b) Nachweis der Teilnahme an zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

c) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

b) Nachweis der Teilnahme an c) Nachweis der Teilnahme 2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen 3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Es werden die Lösung von Aufgaben und/oder fachliche Erörterungen verlangt. An die Stelle der Klausur kann eine studienbegleitende schriftliche Seminararbeit treten.
 

Musik

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung

zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung einschließlich

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu den Bereichen

b) Nachweis der Teilnahme an den nach der Studienordnung vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit der erforderlichen Anzahl der Semesterwochenstunden;

c) Nachweis der Teilnahme

d) Nachweis der studienbegleitenden Teilprüfungen im künstlerisch-praktischen Bereich;

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen und Durchführung der Prüfung

2.1 Wissenschaftlicher Bereich

a) Musikwissenschaft (Prüfungszeit etwa 30 Minuten)
Überblick über die Musikgeschichte seit dem 11. Jahrhundert, Kenntnisse über die wichtigsten Stilrichtungen, Formen und Gattungen, vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten;

b) Musikpädagogik einschließlich Fachdidaktik (Prüfungszeit etwa 30 Minuten)


c) Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat wählt einen der Bereiche Musikwissenschaft oder Musikpädagogik.

2.2  Künstlerischer Bereich

a) Als künstlerisches Hauptfach kann jedes Instrument - oder Gesang - aus dem  Lehrangebot der Musikhochschule Lübeck gewählt werden (Prüfungszeit etwa 30 bis 40 Minuten)                  .
Anforderungen:
Vortrag von vier Werken aus verschiedenen Stilepochen und Genres. Eines der  Werke muss nach 1945 entstanden sein und neue Kompositionsverfahren bzw.  Stiltechniken aufweisen. Im Regelfall sollen die Werke vollständig angeboten  werden. Eines der Werke kann ein Kammermusikwerk sein. Beim Hauptfach Gesang  sollen alle drei Gattungen (Oper, Oratorium und Lied) vertreten sein, ggf. auch  Musical, Chanson und Song;

b) Pflichtfach Klavier, wenn Klavier nicht künstlerisches Hauptfach ist (Prüfungszeit etwa 30 Minuten)
Anforderungen:
Vortrag von drei bis vier Werken aus verschiedenen Stilepochen und Genres, darunter ein nach 1945 entstandenes Werk und ein Kammermusikwerk;

c) Pflichtfach Gesang, wenn Gesang nicht künstlerisches Hauptfach ist (Prüfungszeit etwa 20 Minuten)
Anforderungen: Vortrag von zwei bis drei Werken aus verschiedenen Stilepochen oder Genres, auch des 20. Jahrhunderts, ggf. auch Jazz und Popularmusik;

d) Ensembleleitung


e) Musiktheorie mit den Teilbereichen Tonsatz, Gehörbildung und Musikalische Analyse
 

Bei der Ermittlung der Note im Bereich Musiktheorie werden die Teilbereiche zu gleichen Teilen berücksichtigt.
 
 

Philosophie

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des KMK-Latinums und Lektürekenntnisse in einer modernen Fremdsprache;

b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zur

c) Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik

zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung;

d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

b) Nachweis der Teilnahme    soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen


3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat wählt zwei der Bereiche nach Nr. 1.1 Buchstabe b. In der Erweiterungsprüfung wird einer dieser Bereiche gewählt.
 

Physik

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

b) Nachweis der Teilnahme an zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

c) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an


b) Nachweis der Teilnahme an


2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen


3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Es werden Aufgaben aus jedem der Bereiche Mechanik, Elektrizität, Optik, Thermodynamik und Statistik, Atom- und Quantenphysik gestellt und weitere Aufgaben, die elementare Kenntnisse aus dem Bereich der Struktur der Materie voraussetzen; von den Aufgaben ist eine angegebene Anzahl aus allen Bereichen zu bearbeiten.
 

Evangelische Religion

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen:

b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehr-veranstaltung zu dreien der Bereiche c) Nachweis der Teilnahme an zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung;

d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehr-veranstaltung zu den Bereichen

b) Nachweis der Teilnahme soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.

c) Nachweis der Teilnahme an einer Fachexkursion Evangelische Religion.

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

a) Bibelwissenschaft/Altes und Neues Testament


b) Systematische Theologie

c) Kirchengeschichte d) Religionswissenschaft e) Religionspädagogik


f) Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr. 2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils, soweit nicht in Religionspädagogik enthalten.

3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder Kandidat wählt einen.der Bereiche Bibelwissenschaft, Systematische Theologie, Kirchengeschichte, Religionswissenschaft oder Religionspädagogik.
 

Sport

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung

b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei weiteren Lehrveranstaltungen  oder  oder


c) Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur

d) Nachweis zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

e) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung

b) Nachweis der Teilnahme an c) Nachweis der weiteren bestandenen Teilprüfungen der fachpraktischen Prüfung,

2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Es wird je ein Thema aus vier Bereichen nach Nr. 1.1 Buchstaben a und b gestellt.

4. Fachpraktische Prüfung

Die fachpraktische Prüfung in Sport umfaßt acht Teilprüfungen in den schulrele-vanten Sportartbereichen nach Buchstabe a bis h:

1. zwei Teilprüfungen nach Buchstabe a (mindestens ein Mannschaftsspiel),
2. je eine Teilprüfung nach Buchstaben b, c und d,
3. drei Teilprüfungen in verschiedenen Sportartbereichen nach Buchstaben e bis h;
 
 

Sportartbereiche sind:

a) Mannschaftsspiele (wie Basketball, Handball, Fußball, Hockey, Volleyball) und Rückschlagspiele (wie Badminton, Tischtennis, Tennis),
b) Gerätturnen (Freies Turnen, Übungen des Gerätturnens),
c) Leichtathletik (Laufen, Springen, Werfen),
d) Schwimmen (Wassergewöhnung, Schwimmtechniken, Wasserspringen, Retten),
e) Gymnastik und Tanz (elementare Bewegungsformen, Ausdrucks- und Darstellungsformen),
f) Wassersportarten (wie Kanu, Rudern, Segeln, Surfen, dazu jeweils Material, Sicherheit),
g) Sportarten auf Rollen und Gleithilfen (wie Rollschuhlaufen, Inlineskaten, Skilaufen),
h) Kampfsportarten (wie Judo, Ringen).

Die vorgenannten Sportartbereiche/Sportarten können je nach Studienordnung und Lehrangebot der Hochschule durch weitere Sportbereiche/Sportarten ergänzt werden; weitere Teilprüfungen in ihnen können auf Antrag abgelegt werden.

Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Kenntnisse:

 grundlegende didaktische Aspekte;

Fähigkeiten und Fertigkeiten:

Durchführung der Prüfung

Jede fachpraktische Teilprüfung hat einen eigenmotorischen und einen theoretischen Anteil. Die Teilprüfungen können schwerpunktmäßig Teile des jeweiligen Sportartbereichs besonders berücksichtigen. Die Kandidatin oder der Kandidat hat eine repräsentative Auswahl der für den jeweilige Sportartbereich bedeutsamen Bewegungs- und Spielhandlungen auszuführen; sie oder er kann auch eine von ihr oder ihm entwickelte Studie zu einem Bewegungs- oder Unterrichtsthema vorführen. Die für einen Sportartbereich wesentlichen theoretischen Grundlagen werden schriftlich oder mündlich geprüft.
 

Wirtschaft/Politik

1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Grundstudium

a) Nachweis von Lektürekenntnissen in zwei Fremdsprachen;

b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung

 c) Nachweis der Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung d) Nachweis eines vierwöchigen Betriebspraktikums

zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;

e) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;

1.2 Hauptstudium

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung

b) Nachweis der Teilnahme    soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird;

c) Nachweis der Teilnahme an


2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

a) Wirtschaftswissenschaften

b) Politik- und Gesellschaftswissenschaft c) Berufsorientierung d) Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr. 2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.

3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat wählt einen der Bereiche Politikwissenschaft oder  Wirtschaftswissenschaften.
 

...
 

VI. Interkulturelle Pädagogik für alle Lehrerlaufbahnen (Erweiterungsfach)

Ist eines der gewählten Fächer der Kandidatin oder des Kandidaten Deutsch, können bis zu 15 SWS aus dem Fach Deutsch auf den Gesamtumfang des Studiums von 60 SWS angerechnet werden. Aus anderen Fächern können Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet werden, soweit sie nach § 19 gleichwertig sind.

1. Zulassungsvoraussetzungen

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu zweien der Bereiche

b) Nachweis


2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen

a) Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik

     Kenntnisse:

b) Pädagogik

     Kenntnisse:

 c) Sozial- und Kulturwissenschaft:

     Kenntnisse:

3. Durchführung der Prüfung

Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der Kandidat wählt einen der Bereiche nach Nr. 2 Buchstabe a bis c.



20.8.2001  [Eckhard Dau]