Der verkürzte gymnasiale Bildungsgang wird in zwei Etappen
zum Schuljahr 2005/06 und 2006/07, beginnend mit Jahrgang 5G eingeführt.
Dies gilt sowohl für Gymnasien als auch für das gymnasiale Angebot an
schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen, in denen der
Gymnasialzweig dann die Jahrgänge 5G - 9G umfasst. Die anschließende
gymnasiale Oberstufe dauert wie bisher drei Jahre und umfasst die
einjährige Einführungsphase (10G) und die zweijährige Qualifikationsphase
(11G und 12G).
Die Arbeit im verkürzten gymnasialen Bildungsgang wird
begleitet von Fachlehrplänen, die nachfolgend in der Entwurfsfassung
präsentiert werden.
Bei der Überarbeitung wurde große Sorgfalt darauf verwandt,
den Grundduktus der Lehrpläne für den 9-jährigen gymnasialen Bildungsgang
zu erhalten. Den Lehrplänen liegt die Stundentafel für den verkürzten
gymnasialen Bildungsgang zugrunde, die zum Teil lediglich ein Verschieben
der Unterrichtsinhalten in eine andere Jahrgangs- und damit Altersstufe
vorsieht. In diesem Falle wurden die Inhalte auf ihre altersgemäße
Vermittlung hin überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Für einige Fächer
ergeben sich Veränderungen in der Stundentafel, die ein Verschieben und
Umverteilen von Unterrichtsinhalten mit sich bringen. Hier ist Sorge
getragen, dass zentrale Inhalte nicht ersatzlos gestrichen, sondern in anderen
Zusammenhängen eingebunden, oder exemplarisch an anderen Inhalten
aufzuarbeiten sind. Teilweise sind Stunden innerhalb der Sekundarstufe I
einzusparen. Ein fokussiertes Miteinbeziehen von Unterrichtsinhalten und
Methoden der Grundschule, aber auch vernetztes, exemplarisches Lernen
sowohl innerhalb eines Faches, als auch fachübergreifend war maßgebend für
die Überarbeitung der Lehrpläne. Wichtig ist, den Übergang in die
gymnasiale Oberstufe so zu erreichen, dass die Anschlussfähigkeit für
Schülerinnen und Schüler anderer Bildungsgänge sicher gestellt bleibt.
Ziel der Lehrpläne ist, fachliche Grundlagen und
Kernkompetenzen im Sinne der aktuellen Bildungsstandards zu stärken und
Synergieeffekte für eine Komprimierung der Inhalte zu nutzen. Dadurch wird
eine weitere Qualitätssteigerung eintreten, die noch verstärkt wird durch
konsequenten Einbau informationstechnischer Bildung und durch Stärkung der
Methodenkompetenz ("Das Lernen lernen").
Wichtig ist, dass weiterhin für die verbindlichen Inhalte ein
Anteil von 2/3 der zur Verfügung stehenden Zeit vorgesehen ist. Die jeweils
angegebenen Stundenzahlen verstehen sich als Richtwerte, als Hilfe bei der
(Halb-)Jahresplanung. Die fakultativen Inhalte bieten die Möglichkeit der
Themenerweiterung und Fokussierung.
Die Stichworte in der rechten Spalte dienen dazu, die
jeweiligen Inhalte in ihren Dimensionen zu erläutern, verstehen sich jedoch
keineswegs als abzuarbeitende ‚Checkliste'. Es bleibt der Lehrkraft bzw.
den Fachkonferenzen vorbehalten zu entscheiden, in welcher Intensität der
jeweilige Inhalt bearbeitet wird, ob er also im Sinne eines orientierenden
oder vertiefenden Lernens behandelt werden soll. Bei der Entscheidung ist
die Relevanz für das Anschlussprofil am Ende der Jahrgangsstufe 9G zu
bedenken.
Die Querverweise geben abgestimmt Hinweise zur Kooperation der Fächer im
Sinne fächerverbindenden Unterrichts in Projekten.
Durch die Spalte Berücksichtigung von Aufgabengebieten werden
die verbindlichen Unterrichtsinhalte an die Bildungs- und
Erziehungsaufgaben gem. § 6 Abs. 4 HSchG gebunden.
Die Anschlussprofile nach der Jahrgangsstufe 9G müssen sicher
stellen, dass der Übergang in die gymnasiale Oberstufe auch für
Schülerinnen und Schüler anderer Bildungsgänge gewährleistet bleibt.
Insofern unterscheiden sie sich nur unwesentlich von den Übergangsprofilen
der Lehrpläne des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs. Zum Teil sind die
Anschlussprofile profilierter im Hinblick auf die sich konkretisierende
Standarddiskussion auf KMK-Ebene (z.B. im Hinblick auf Nomenklatur,
Kompetenzbegriff).
Methodenkompetenz
Aufgabe aller Fächer ist die Vermittlung von grundlegenden
Lern- und Arbeitstechniken sowie kommunikativen und kooperativen
Fähigkeiten. Dies dient ebenso der Förderung des selbständigen Arbeitens
und Lernens als auch der Vorbereitung auf die eigenständige
Bearbeitung komplexerer Aufgabenstellungen allein und in Gruppen.
Daneben wird auf die Bewältigung neuer Prüfungsanforderungen hingearbeitet.
Grundkenntnisse in den Bereichen Methoden-, Kooperations- und
Kommunikationskompetenz sollten in Form von mehrtägigen Basistrainings
vermittelt werden, die - beginnend in 5G bzw. 10G - jahrgangsbreit angelegt
sein sollten. Die erworbenen methodischen Kompetenzen sollten in den
Fächern systematisch angewandt und erweitert werden. Wiederholungszyklen
und Methodentage mit besonderen Schwerpunkten können die Basistrainings
sinnvoll ergänzen.
Zur Orientierung aller Beteiligten ist zu empfehlen, eine
systematische Verknüpfung von Methoden- und Fachkompetenz in einem
gesamtschulischen Methodencurriculum zusammenzufassen, das im Kontext der
jeweiligen schulischen Bedingungen fachübergreifende und fachspezifische
methodische Arbeitsschwerpunkte ausweist.
Einschlägige Programme zur Erweiterung der Methoden- und
Sozialkompetenz liefern den Schulen bewährte und geeignete
Orientierungshilfen zur Umsetzung dieser Aufgaben. (Informationen über
korrespondierende Fortbildungsangebote für interessierte Schulen und
Begleitmaterialien: http://portal.bildung.hessen.de link:
Methodenkompetenz und Lehrpläne)
Informations- und kommunikationstechnische
Grundbildung (IKG)
Grundlegende Inhalte einer informations- und
kommunikationstechnischen Grundbildung sollen in der Sekundarstufe I des
verkürzten gymnasialen Bildungsgangs vermittelt werden.
Ziel ist es dabei, die Schülerinnen und Schüler in die
Grundlagen des Umgangs mit dem Medium Computer einzuführen. Dabei soll
gewährleistet werden, dass allen Schülerinnen und Schüler unabhängig von
ihrer Vorbildung und unabhängig von außerschulischen Möglichkeiten ein
chancengleicher Zugang und gleiche Grunderfahrungen mit den "Neuen
Medien" eröffnet werden.
Wegen unterschiedlicher Gegebenheiten in der räumlichen und
sächlichen Ausstattung der Schulen, in fachlichen Vorkenntnissen der in den
Klassen als Lehrkräfte eingesetzten Kolleginnen und Kollegen und in den
persönlichen Vorbildungen der Schülerinnen und Schüler macht es Sinn, die
Umsetzung der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung den
Schulen unter der Berücksichtigung gewisser Vorgaben zu übertragen. Deshalb
sind in allen Lehrplänen verbindliche und fakultative Inhalte zur
IKG-Grundbildung integriert, die zusätzlich im Anhang nach Themenfeldern
sortiert dargestellt sind. Im Rahmen eines zu entwickelnden schulinternen
Medienkonzeptes gilt es, für die Jahrgangsstufen 5G bis 9G die
schulinternen Umsetzungen zur Erlangung der Grundlagen einer "computer
literacy" für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen, indem alle
Themenfelder an einzelne Fächer angebunden werden. Über die Möglichkeiten
der Zertifizierung des Wissens der Schülerinnen und Schüler informiert eine
Handreichung.
Schule & Gesundheit
Besondere Berücksichtigung im Unterricht findet das
Aufgabenfeld "Schule und Gesundheit". Die Lehrpläne
kommentierende und ergänzende Informationen sind zu finden unter: www.kultusministerium.hessen.de;
link: "Schule und Gesundheit").
Die Lehrplanentwürfe:
Lehrplanentwurf ohne Eingriff in Sekundarstufe II:
Biologie, Chemie, Ethik, Ev. Religion, Französisch, Geschichte, Italienisch, Kath. Religion, Physik, Politik und Wirtschaft, Russisch, Spanisch und Sport
Lehrplanentwurf mit Eingriff in Eingangsphase der
Sekundarstufe II:
Deutsch, Englisch, Erdkunde, Mathematik, Kunst und Musik
Lehrplanentwurf mit Eingriff in Eingangsphase und
Qualifikationsphase der Sekundarstufe II:
Latein und Griechisch
Eine kurze Darstellung über die wichtigsten Veränderungen in
Bezug auf den neunjährigen gymnasialen Bildungsgang finden Sie hier!
Es besteht die Möglichkeit, den Mitgliedern der
Lehrplangruppen Ihre Stellungnahme zukommen zu lassen. Dieses ist
folgendermaßen möglich:
· per Post an Hessisches Kultusministerium,
Referat III A 3, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden ,
· per Email an LP.Gymnasium@hkm.hessen.de
oder
· über ein für Sie vorbereitetes Formular
.
Bitte beachten Sie, dass es sich um neue Lehrpläne handelt,
aber nur die Sekundarstufe I (und bei Deutsch, Englisch, Erdkunde,
Mathematik, Kunst und Musik zusätzlich die Eingangsphase der Sekundarstufe
II bzw. bei Griechisch und Latein zusätzlich die Sekundarstufe II) zur
Beratung anstehen. Stellungnahmen zu den unveränderten Passagen werden in
der Beratung nicht berücksichtigt.
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