Stand: 09.09.03
a) aus einem fachwissenschaftlichen Studium in zwei Schulfächern und
b) aus den Schulpraktischen Studien in Pädagogik / Psychologiesowie einem Wahlpflichtfach (Philosophie oder Soziologie)
Im Rahmen des
fachwissenschaftlichen Studiums können folgende Fächer kombiniert werden:
B i o l o g i e |
C h e m i e |
D ä n i s c h |
D e u t s c h |
E n g l i s c h |
E r d k u n d e |
F r a n z ö s i s c h |
G e s c h i c h t e |
G r i e c h i s c h |
K u n s t |
L a t e i n |
M a t h e m a t i k |
P h i l o s o p h i e |
P h y s i k |
R e l i g i o n |
R u s s i s c h |
S p a n i s c h |
S p o r t |
W i r t s c h. / P o l. | |
Biologie | X | X | X | X | X | X | X | X | |||||||||||
Chemie | X | X | X | X | X | X | X | X | |||||||||||
Dänisch | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||
Deutsch | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | |
Englisch | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | |
Erdkunde | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||
Französisch | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | |
Geschichte | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||
Griechisch | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||
Kunst | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | |
Latein | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | |
Mathematik | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | |
Philosophie | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||
Physik | X | X | X | X | X | X | X | X | |||||||||||
Religion (ev.) | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||
Russisch | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||
Spanisch | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||
Sport | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||
Wirtschaft/Politik | X | X | X | X | X | X |
Abweichende Fächer und Fächerverbindungen können genehmigt werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Diese können insbesondere in außerschulischer Vorbildung oder im Wechsel des Studienganges oder -ortes liegen.
Die Teilnahme an einer Studienberatung in jedem der in Betracht kommenden Fächer wird dringend empfohlen.
In den Fächern Niederdeutsch und Friesisch ist eine Ergänzungsprüfung möglich.
Beratung bezüglich der
Pädagogischen Studien und Musterstudienpläne erhalten Sie im Institut für
Pädagogik (Studienfachberater).
Adressen der Studienfachberater für die beiden Unterrichtsfächer entnehmen Sie bitte den fachspezifischen Studieninformationsblättern (z. B. „Deutsch, Lehramt Gymnasium“).
Die Teilnahme an der Studienberatung wird Studienanfängern dringend empfohlen.
Das Lehramtsstudium besteht aus den zwei Schulfächern sowie den Pädagogischen Studien. Hinweise zu den Anforderungen in den Schulfächern erhalten Sie auf den jeweiligen Studieninformationsblättern für die Fächer.
Das Studium ist in Grundstudium (1. - 4. Semester) und Hauptstudium (5. - 8. Semester) gegliedert.
Das Grundstudium vermittelt die inhaltlichen Grundlagen der Schulfächer, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen. Es wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Den Studieninformationsblättern für die beiden Schulfächer können Sie entnehmen, welche Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfungen bestehen und wie die Zwischenprüfungen ablaufen.
Das Hauptstudium dient der Vertiefung in ausgewählten Gebieten und dem exemplarischen Durchdringen komplexer Sachverhalte und soll die Fähigkeiten der Studierenden zum interdisziplinären Arbeiten und zum Arbeiten in Projekten entwickeln und grundlegende berufsbezogene Qualifikationen vermitteln. Während des Hauptstudiums werden die Studierenden an ausgewählte Gebiete der Forschung herangeführt.
Parallel zum fachwissenschaftlichen Studium in den beiden Schulfächern werden die Schulpraktischen Studien im Umfang von 24 SWS absolviert. Dabei werden die Fächer Pädagogik mit 12 SWS und Psychologie mit 6 SWS belegt sowie ein Wahlpflichtfach - Philosophie oder Soziologie - mit 6 SWS.
Der Abschluss des Hauptstudiums erfolgt durch die Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienräte an Gymnasien.
In das Studium sind folgende schulpraktische Studien einbezogen:
• ein „Semesterpraktikum“, das insgesamt 12 Unterrichtsbesuche im Rahmen von Lehrveranstaltungen in den Pädagogischen Studien einschließt und im Regelfall zu Beginn des Grundstudiums durchgeführt werden sollte.
• ein laufbahnbezogenes „Semesterpraktikum“, das zweimal mindestens je sechs Unterrichtsbesuche im Rahmen von fachdidaktischen Lehrveranstaltungen einschließt und zum Ende des Grundstudiums oder während des Hauptstudiums durchgeführt werden sollte.
• ein sechswöchiges laufbahngebundenes Hauptpraktikum, das sowohl im Rahmen von fachdidaktischen Lehrveranstaltungen als auch im Rahmen von Lehrveranstaltungen in den Pädagogischen Studien theoretisch begleitet wird und in der vorlesungsfreien Zeit als Blockpraktikum durchgeführt werden muss.
Zusätzlich zu den beiden
Schulfächern und den pädagogischen Studien sind Veranstaltungen in folgenden
interdisziplinären Bereichen nachzuweisen:
• Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht
• fachübergreifender Unterricht
•
Lern- und Verhaltensstörungen
• interkulturelle Pädagogik
•
Projekt
Diese Veranstaltungen sind nicht fachspezifisch gebunden und
können im Zu-sammenhang mit den angebotenen Lehrveranstaltungen als
Zusatzbescheinigung oder als eigenständige Teilnahmebescheinigung aus einer
dafür ausgewiesenen Lehrveranstaltung erworben werden.
Anhand eines
Projekts werden die Studierenden an die Gemeinschaftsarbeit
herangeführt. Das Projekt wird von bis zu drei Studierenden bearbeitet und wird
den Pädagogischen Studien oder einem Fach zugeordnet. Die Projektergebnisse
werden von den Studierenden in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst und
präsentiert.
Der Gesamtumfang des Studiums soll 160 Semesterwochenstunden (SWS) nicht überschreiten. Davon entfallen auf die beiden Schulfächer 68 (SWS) pro Fach (78-88 SWS bei Kunst), darin enthalten je 8 SWS Fachdidaktik und 24 SWS auf die Pädagogischen Studien. Im Gesamtumfang des Studiums sollen interdisziplinäre Studien im Umfang von 4 SWS enthalten sein.
Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester einschließlich
Prüfungszeit (11 Semester bei einer Fächerverbindung mit Kunst). Die
tatsächliche Studiendauer kann sich möglicherweise durch bestimmte Arten von
Auslandsaufenthalten, den Erwerb fehlender Fremdsprachenkenntnisse und die
Besonderheiten der jeweiligen Fächerkombination oder sonstige Umstände
verlängern. Die Erste Staatsprüfung kann jedoch auch vor Ablauf der
Regelstudienzeit abgelegt werden, sofern die für die Zulassung zur Prüfung
erforderlichen Leistungen nachgewiesen werden.
SWS (Semesterwochenstunden): Anzahl der Stunden pro
Woche, die für eine Veranstaltung über den Zeitraum eines Semesters vorgesehen
sind. „2 SWS“ bedeutet zum Beispiel, dass diese Veranstaltung ein Semester lang
mit 2 Stunden pro Woche durchgeführt wird.LN:
Leistungsnachweis
TN:
Teilnahmenachweis
Semesterwochenstundenzahl
in den Pädagogischen Studien: 24 Semesterwochenstundenzahl in zwei Schulfächern: 136-156 Gesamtsemesterwochenstundenzahl: 160-170 |
Semesterwochenstunden (SWS) |
1. Pädagogik |
12 |
Allgemeine Pädagogik (LN) | |
Schulpädagogik (LN) | |
Sozialpädagogik (TN) | |
2. Psychologie |
6 |
Entwicklungspsychologie und
Pädagogische Psychologie (1 LN aus dem einen und 1 TN aus dem anderen Bereich) |
2+2 |
Sozialpsychologie oder Differentielle Psychologie (TN) | 2 |
3. Philosophie oder
Soziologie *) (1 LN aus einer Lehrveranstaltung) |
6 |
Philosophie: Praktische
Philosophie oder Kultur und Erziehung oder Theoretische
Philosophie Soziologie: Allgemeine Soziologie oder Soziale Ungleichheit und Sozialstrukturanalysen oder Familien- und Jugendsoziologie |
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4. Interdisziplinäre Studien | |
• Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht (TN) • fachübergreifender Unterricht (TN) • Lern- und Verhaltensstörungen (TN) • interkulturelle Pädagogik (TN) • Projekt (TN) Diese Veranstaltungen sind nicht fachspezifisch gebunden und können im Zusammenhang mit den angebotenen Lehrveranstaltungen in den Schulfächern oder in Pädagogik als Zusatzbescheinigung oder als eigenständige Teilnahmebescheinigung aus einer dafür ausgewiesenen Lehrveranstaltung erworben werden. |
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5. Schulpraktika | |
• ein „Semesterpraktikum“,
das insgesamt 12 Unterrichtsbesuche im Rahmen von Lehrveranstaltungen in
den Pädagogischen Studien einschließt und im Regelfall zu Beginn des
Grundstudiums durchgeführt werden sollte. • ein laufbahnbezogenens „Semesterpraktikum“, das zweimal mindestens je sechs Unterrichtsbesuche im Rahmen von fachdidaktischen Lehrveranstaltungen einschließt und zum Ende des Grundstudiums oder während des Hauptstudiums durchgeführt werden sollte. • ein sechswöchiges laufbahngebundenes Hauptpraktikum, das sowohl im Rahmen von fachdidaktischen Lehrveranstaltungen als auch im Rahmen von Lehrveranstaltungen in den Pädagogischen Studien theoretisch begleitet wird und in der vorlesungsfreien Zeit als Blockpraktikum durchgeführt werden muss. |
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6. Zwei Schulfächer gemäß den o. a. Kombinationsmöglichkeiten | |
Biologie, Chemie, Dänisch,
Deutsch, Englisch, Erdkunde, Französisch, Geschichte, Griechisch, Latein,
Mathematik, Philosophie, Physik, Religion (ev.), Russisch, Spanisch,
Sport, Wirtschaft / Politik, davon je 8 SWS
Fachdidaktik |
je
68 |
Kunst, davon 8 SWS Fachdidaktik |
78-88 |
Zum Studienaufbau in den Schulfächern siehe das jeweilige fachspezifische Studieninformationsblatt |
*) Wenn Wirtschaft/Politik als erstes oder zweites Schulfach gewählt wird, muß das Wahlpflichtfach Philosophie sein. Wenn Philosophie als erstes oder zweites Schulfach gewählt wird, muss das Wahlpflichtfach Soziologie sein.
Die Erste Staatsprüfung besteht:
• aus einer 3 bzw. 4-monatigen Hausarbeit in einem der beiden Schulfächer oder in den Pädagogischen Studien und
• in den beiden Schulfächern in einer je 4-stündigen Klausur und
• in je einer mündlichen Prüfung in den beiden Schulfächern von ca. 60 Minuten Dauer und in den Pädagogischen Studien (ohne Wahlpflichtfach) von 30-45 Minuten Dauer
• in einer Prüfung im Wahlpflichtfach der Pädagogischen Studien
• in den Fächern Sport und Kunst in einer fachpraktischen Prüfung.
Studien- und Prüfungsordnungen / Prüfungsämter
Fachschaften [Zusammenstellung des Allgemeinen Studierenden-Ausschlusses (AStA)]