Prüfungsamt für Lehrerinnen und
Lehrer beim Ministerium für
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienrätinnen
oder Studienräte an
Gymnasien |
Auszug aus: Lehrerlaufbahnprüfungen Lehramt an Gymnasien
Voraussetzungen und Anforderungen in den Prüfungsfächern
der Ersten Staatsprüfungen gemäß Landesverordnung über die Ersten
Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Prüfungsordnung Lehrkräfte I - POL I) vom 5.
Oktober 1999 (GVOBl.Schl.-H. S. 312)
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung
und Kultur
vom 28. Januar 2000 - III 54 -
3323.52 –
(Veröffentlichung v. 4.2.2000 NBl. Nr.
2/2000)
Inhalt
...
III. Voraussetzungen und
Anforderungen in den Prüfungsfächern der Ersten Staatsprüfung für die Laufbahn
der Studienrätinnen oder Studienräte an Gymnasien
Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
...
VI.
Interkulturelle Pädagogik für alle Lehrerlaufbahnen
(Erweiterungsfach)
...
III. Voraussetzungen und Anforderungen in den Prüfungsfächern der Ersten
Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienrätinnen oder Studienräte an
Gymnasien
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeine inhaltliche Prüfungsanforderungen im jeweiligen
Prüfungsfach
- Beherrschen der deutschen Sprache und, soweit vorgesehen,
der jeweiligen gewählten modernen Fremdsprache in Wort und Schrift sowie
Fertigkeiten in der Gestaltung von Texten,
- Kenntnisse der Grundzüge und Struktur des
Prüfungsgebiets,
- Kenntnisse grundlegender Begriffe, Modelle und Theorien des
Prüfungsgebiets,
- Kenntnis grundlegender wissenschaftlicher Methoden und
Arbeitsverfahren sowie deren Leistungsfähigkeit und Grenzen,
- Fähigkeit, Theorien, Modelle, Begriffe und Methoden des
Prüfungsgebiets zu bewerten und bei der Lösung von Problemen sachgerecht
anzuwenden,
- Fähigkeit zur fächerübergreifenden Problemlösung durch
sachgerechte Einbeziehung von Aussagen benachbarter Wissenschaften.
2. Inhaltliche
Prüfungsanforderungen in der Didaktik des jeweiligen Faches
- Kenntnisse des Selbstverständnisses des Fachs und seiner
Zielsetzungen sowie seines historischen Werdegangs,
- Kenntnisse wesentlicher fachbezogener Vorstellungen
und Interessen der Schülerinnen und Schüler,
- Kenntnisse fachdidaktischer Konzeptionen und Modelle,
- Kenntnisse grundlegender fachbezogener Unterrichtsformen und
-verfahren sowie wichtiger Medien einschließlich neuer Technologien,
- Kenntnisse fachbezogener Methoden der Lerndiagnose und
Leistungsbewertung,
- Kenntnisse förderpädagogischer und differenzierungsbezogener
Aspekte des Fachunterrichts,
- Fähigkeit, fachliche Inhalte auf individuelle, soziale und
umweltbezogene Probleme in der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zu
beziehen sowie ihre Bedeutung einzuschätzen und sie danach für den Unterricht
auszuwählen, schülergemäß zu elementarisieren und zu strukturieren,
- Fähigkeit, fächerübergreifende Aspekte in den Fachunterricht
einzubeziehen,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in den mit dem Fach verbundenen
ethischen Fragen,
- Fähigkeit, Unterrichtskonzepte zu ausgewählten fachli-chen
Bereichen zu entwickeln und den Fachunterricht pädagogisch und fachlich
angemessen zu planen.
Die Anforderungen der
Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Nr. 1 und 2 orientieren sich am
Studienumfang und der spezifischen Zielsetzung des jeweiligen Faches sowie der
angestrebten Lehrerlaufbahn.
3. Schulpraktische
Studien
Schulpraktische Studien sind nach § 6 Abs.
3 in den Studiengang einzuordnende Praxisphasen. Sie werden nach Maßgabe der
Praktikumsordnung der Hochschule durchgeführt. Der Nachweis der Teilnahme an
Teilen der schulpraktischen Studien (Semesterpraktika) ist Voraussetzung für die
Zulassung zur Zwischenprüfung, der Nachweis der Teilnahme (Semesterpraktika) und
der erfolgreichen Teilnahme (Hauptpraktikum) an den weiteren schulpraktischen
Studien ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
In das Studium sind folgende, durch Praktikumsordnungen der
Hochschulen zu regelnde schulpraktische Studien einzubeziehen:
a) Semesterpraktika
- schulpraktische Studien in Schulen, die zweimal mindestens
je sechs Unterrichtsbesuche im Rahmen von Lehrveranstaltungen in den
Pädagogischen Studien einschließen und im Regelfall zu Beginn des
Grundstudiums durchgeführt werden,
- schulpraktische Studien in Schulen, die mindestens
sechs Unterrichtsbesuche je Fach im Rahmen fachdidaktischer
Lehrveranstaltungen einschließen und zum Ende des Grundstudiums oder während
des Hauptstudiums durchgeführt werden.
Die
Semesterpraktika können in den vorlesungsfreien Zeiten stattfinden. Sie
können in allen Schularten und Schulstufen durchgeführt werden.
b) Hauptpraktikum
Das sechswöchige Hauptpraktikum findet während des
Hauptstudiums in der vorlesungsfreien Zeit als Blockpraktikum statt. Die
Studierenden sollen das Hauptpraktikum in einer Schule der angestrebten Laufbahn
ableisten. Grundsätzlich ist die Wahl einer Schule mit sonderpädagogischen
Maßnahmen möglich.
Schulpraktische Studien werden in Lehrveranstaltungen der
Pädagogischen Studien und in fachdidaktischen Lehrveranstaltungen der Hochschule
vor- und nachbereitet und von der Hochschule begleitet.
Die Teilnahme an den vorgeschriebenen schulpraktischen Studien wird
durch die Hochschule bescheinigt, wenn die Teilnahme und Mitarbeit in den
Begleitveranstaltungen und im Praktikum regelmäßig erfolgte und die Vorbereitung
und Durchführung der Unterrichtsstunden oder -teile den in der Praktikumsordnung
der Hochschule festgelegten Anforderungen genügte. Voraussetzung für die
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am Hauptpraktikum durch die Hochschule
ist darüber hinaus eine ergänzende Stellungnahme der Mentorin oder des Mentors,
aus der hervorgeht, dass keine erheblichen Bedenken hinsichtlich einer späteren
erfolgreichen Tätigkeit im Lehrerberuf bestehen.
Ist im
begründeten Ausnahmefall in einem Prüfungsfach die Durchführung eines durch die
Praktikumsordnung der Hochschule vorgeschriebenen Semesterpraktikums nicht
möglich, muss an dessen Stelle eine Lehrveranstaltung zum Planen, Durchführen
und Auswerten des Unterrichts durchgeführt und die Teilnahme von der oder dem
Studierenden nachgewiesen werden.
4. Das Projekt
Das Projekt ist eine Gemeinschaftsarbeit von bis zu drei
Studierenden. Es ist den Pädagogischen Studien oder einem Fach zuzuordnen. Es
soll sich nicht über mehr als zwei Semester erstrecken. Die Ergebnisse des
Projekts werden von den Studierenden in einem schriftlichen Bericht
zusammengefaßt und präsentiert. Die Teilnahme am Projekt wird durch einen
Teilnahmeschein in einem der Prüfungsfächer nachgewiesen.
5.
Fremdsprachenkenntnisse
Die Sprachanforderungen in den Fächern entsprechen im Regelfall
denen der jeweils geltenden Satzung über den Nachweis einer praktischen
Tätigkeit oder von Fremdsprachenkenntnissen (Studienqualifikationssatzung) der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 12. März 1998 (NBL.MBWFK.Schl.-H. S.
161 ), zuletzt geändert 16. April 1999 (NBl.Schl.-H. S. 207). Sie sind
spätestens bis zur Zulassung zur Zwischenprüfung nachzuweisen.
6. Das
Betriebspraktikum
Im Fach Wirtschaft/Politik sind Betriebspraktika als
Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Der Nachweis über die
Teilnahme gilt als erbracht, wenn die Teilnahme von Betrieben oder Einrichtungen
außerhalb der Hochschule bescheinigt ist.
Folgende Tätigkeiten können auf Antrag als dem
Betriebspraktikum gleichwertig anerkannt werden:
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf,
- eine mindestens halbjährige Vollzeittätigkeit oder ein
Ganztagspraktikum von gleicher Dauer in Betrieben oder sonstigen
Einrichtungen; diese Tätigkeiten dürfen bei der Meldung zur Prüfung nicht
länger als sechs Jahre zurückliegen,
- ein Betriebspraktikum von gleicher Dauer, das in einen
anderen Studien- oder Ausbildungsgang eingebunden ist.
7.
Teilnahmescheine, Leistungsnachweise
a) Teilnahmeschein: Die Teilnahme wird bescheinigt, wenn die
oder der Studierende an der Lehrveranstaltung regelmäßig teilgenommen und ihre
oder seine Aufgaben dabei ordnungsgemäß übernommen hat.
b) Leistungsnachweis: Die erfolgreiche Teilnahme setzt eine
selbständige Auseinan-dersetzung mit den in den jeweiligen Lehrveranstaltungen
behandelten Inhalten voraus. Die den Anforderungen entsprechenden Leistungen
können unter ande-rem erbracht werden in Form von fachbezogenen und
interdisziplinären Projekt-studien, Klausuren, Seminarvorträgen mit
schriftlicher Ausarbeitung, schriftlichen Hausarbeiten, Semesterarbeiten,
Exkursions- und Praktikumsberichten, Prüfungsgesprächen. Leistungsnachweise
unterliegen grundsätzlich den gleichen fachlichen Anforderungen wie
Prüfungsleistungen. Ihnen müssen individuell fest-stellbare Leistungen zugrunde
liegen. Ein Leistungsnachweis kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht
werden, wenn der als Studienleistung zu erbringende Beitrag der oder des
einzelnen Studierenden aufgrund objektiver Kriterien, die eine eindeutige
Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.
Leistungsnachweise werden bewertet und können wie Prüfungsleistungen
benotet werden. Studienbegleitende Prüfungsleistungen nach § 7 Abs. 4
Nr. 2, Abs. 5 und Abs. 6 sind zu benoten.
Teilnahmescheine und Leistungsnachweise sollen von den
Hochschullehrenden der jeweiligen Veranstaltungen unterzeichnet sein.
Leistungsnachweise sollen darüber hinaus folgende Angaben enthalten:
- das Lehramtsstudium, auf das sich die der Leistung
zugrundeliegenden Anforderungen beziehen,
- Art und Gegenstand der von der oder dem Studierenden
erbrachten Leistung,
- die Bewertung und, soweit vorgesehen, die Benotung der
Leistung.
Zweiter Teil
Pädagogische Studien
Für den Nachweis der Teilnahme/der erfolgreichen Teilnahme an
den schulpraktischen Studien gilt Nr.
3 Satz 1 bis 4 des Ersten Teils.
I. Pädagogik (12
SWS) und Psychologie (6 SWS)
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung
- zur Allgemeinen Pädagogik,
- zur Schulpädagogik,
- zur Entwicklungspsychologie oder Pädagogischen
Psychologie;
b) Nachweis der Teilnahme an je
einer Lehrveranstaltung
- zur Sozialpädagogik
- zur Sozialpsychologie oder Differentiellen
Psychologie,
- zu dem nach Buchstabe a nicht gewählten Bereich
Entwicklungspsychologie oder Pädagogische Psychologie,
- zur interkulturellen Pädagogik,
- zu Lern- und Verhaltensstörungen;
c) Nachweis der Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- einem Projekt,
soweit die
Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.
2.
Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Allgemeine Pädagogik
Kenntnisse über
- Theorien und Modelle der Allgemeinen Pädagogik
- Prinzipien pädagogischen Denkens und Handelns,
- Theorien der Sozialisation, der Erziehung und der
Bildung,
- anthropologische Voraussetzungen und gesellschaftliche
Bedingungen des Aufwachsens;
b)
Schulpädagogik
Kenntnisse über
- Theorie der Schule, Schulentwicklung,
Bildungspolitik,
- Allgemeine Didaktik und Lehr- und Lernforschung,
- Medienerziehung und Mediendidaktik,
- Unterrichtskonzepte, Unterrichtsplanung und
Lehrmethoden;
c) Sozialpädagogik,
Förderpädagogik
Kenntnisse über
- Theorien und Modelle der Sozialpädagogik,
- Institutionen und Aufgaben der Sozialpädagogik,
- Theorien und Methoden der Förderpädagogik,
- Beratung und Intervention;
d) Psychologie
Kenntnisse über
- Entwicklungspsychologie,
- Pädagogische Psychologie,
- Sozialpsychologie,
- Differentielle Psychologie;
II.
Wahlpflichtfächer Philosophie, Soziologie (6 SWS)
1. Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer
Lehrveran-staltung einschließlich einer studienbegleitenden Prüfung nach §
7 Abs. 5 zu einem Teilbereich der unter Nr. 2 aufgeführten Bereiche des
jeweiligen Wahlpflichtfachs
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Kenntnisse in je einem Teilbereich der Bereiche nach den
Buchstaben a bis c im jeweiligen Wahlpflichtfach
Philosophie
a) Praktische Philosophie
- Moral und Recht, ethisches Argumentieren,
- Sozialphilosophie und Politische Philosophie,
- Interkulturalität und Fremdverstehen;
b) Kultur und Erziehung
- Philosophie der Bildung,
- Philosophie der Kultur,
- Philosophie der Kunst (Ästhetik),
- Technik und Kommunikation/Interaktion/Verstehen;
c) Theoretische Philosophie
- Logik,
- Wissenschaftstheorie,
- Sprachphilosophie;
Soziologie
a) Allgemeine Soziologie
- Grundbegriffe der Soziologie und deren Stellenwert in
klassischen Texten der Soziologie,
- Auseinandersetzung mit ausgewählten theoretischen
Traditionen der Soziologie,
- Grundlagen der empirischen Sozialforschung;
b) Soziale Ungleichheit und
Sozialstrukturanalysen
- Analysen sozialer Schichtung,
- Dimensionen der Ungleichheit im
Geschlechterverhältnis,
- ethnische und religiöse Minderheiten im gesellschaftlichen
Kontext,
- zeithistorische Diagnosen gesellschaftlicher
Entwicklung;
c) Familien- und
Jugendsoziologie
- Familienstrukturen in historischer Perspektive,
- Modernisierungsprozesse und Familienentwicklung,
- Altersrollen im Wandel.
Dritter Teil
Unterrichtsfächer
Für den Nachweis der Teilnahme/der erfogreichen Teilnahme an
den schulpraktischen Studien gilt Nr.
3 Satz 1 bis 4 des Ersten Teils.
Biologie
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einem Grundpraktikum mit allgemeinbiologischen Aspekten und
den Schwerpunkten Morphologie, Systematik, Zytologie, Physiologie,
Mikrobiologie, Gentechnik, Biochemie,
- einer Bestimmungsübung mit mindestens vier halbtägigen
Exkursionen/ Geländeübungen zur Einführung in die heimische Pflanzen- und
Tierwelt unter Berücksichtigung der einschlägigen Natur- und
Tierschutzbestimmungen;
b) Nachweis
- fachbezogener Mathematikkenntnisse sowie fachbezogener
Kenntnisse in Chemie und Physik;
c) Nachweis der Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung
- über chemische und physikalische Grundlagen der
Biologie,
- zur Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur
Zwischenprüfung;
d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- zwei praktischen Lehrveranstaltungen für Fortgeschrittene zu
jeweils zweien der Teilgebiete Botanik, Zoologie, Mikrobiologie, Zellbiologie,
Genetik, Ökologie,
- einer praktischen Lehrveranstaltung mit mindestens einem
Exkursionstag zur Ökologie oder Physiologie,
- einer praktischen Lehrveranstaltung mit Schulversuchen zur
Allgemeinen Biologie, Botanik, Zoologie, Humanbiologie einschließlich einer
Einführung in Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen sowie Maßnahmen zur
Unfallverhütung im Unterricht,
- einer Lehrveranstaltung zu fachbezogenen gesellschaftlichen
und ethischen Aspekten der Biologie, insbesondere der Angewandten
Biologie;
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik;
b) Nachweis der Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung mit fächerübergreifender
Thematik;
c) Nachweis der Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- einem Projekt,
soweit die Teilnahme nicht in einem anderen
Prüfungsfach nachgewiesen wird.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnis der Grundstrukturen des Faches Biologie und seiner
Teilgebiete,
- Kenntnis über Bau und Funktion der Organismen, Populationen
und Ökosysteme,
- Kenntnis der heimischen Pflanzen- und Tierwelt, Fertigkeiten
im Bestimmen von Pflanzen und Tieren,
- Kenntnisse in den Bereichen Ökologie, Physiologie, Genetik,
Biotechnologie, Evolution, Verhaltenslehre in drei der genannten
Teilgebiete,
- Kenntnis ethischer und gesellschaftlicher Aspekte der
Biologie,
- vertiefte Kenntnisse in Humanbiologie, insbesondere über
Gesundheitsförderung, Sexualerziehung und Umweltbildung,
- Kenntnisse schulbezogener biologischer Arbeitsweisen
einschließlich der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen sowie der
Maßnahmen zur Unfallverhütung und der Bestimmungen des Tier- und
Pflanzenschutzes und Fähigkeit, diese praktisch umzusetzen,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr. 2
der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3.
Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der
Kandidat erhält entweder drei Themen aus drei unterschiedlichen Teilgebieten der
Biologie, darunter verbindlich Humanbiologie, zur Auswahl oder sie oder er
erhält aus drei Teilgebieten, darunter verbindlich Humanbiologie, mehrere
Aufgaben, von denen eine angegebene Anzahl zu bearbeiten ist.
Chemie
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einem Grundpraktikum mit begleitender Lehrveranstaltung zur
Anorganischen Chemie,
- einem Grundpraktikum mit begleitender Lehrveranstaltung zur
Organischen Chemie und
- einer Lehrveranstaltung mit Übungen zur Physikalischen
Chemie,
b) Nachweis der Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung zum Erwerb fachbezogenen Mathematik-
und Physikkenntnisse;
- einem physikalischen Praktikum,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur
Zwischenprüfung;
c) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einem Praktikum mit begleitender Lehrveranstaltung zur
Physikalischen Chemie,
- einem Aufbaupraktikum zur Anorganischen und Organischen
Chemie,
- einem chemischen Praktikum mit begleitender
Lehrveranstaltung für Fortgeschrittene,
- einem zweiteiligen Praktikum mit begleitender
Lehrveranstaltung zur Durchführung von Demonstrations- und Schülerexperimenten
mit Experimentalvortrag einschließlich der Sicherheits- und
Entsorgungsbestimmungen und der Maßnahmen zur Unfallverhütung im
Chemieunterricht,
- einer Lehrveranstaltung zur fachbezogenen
gesellschaftlichen, ethischen und Umweltaspekten insbesondere der Angewandten
Chemie,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik;
b) Nachweis der Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung mit fächerübergreifender
Thematik,
- mindestens drei Exkursionen;
c) Nachweis der Teilnahme
- an einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- an einem Projekt,
soweit
die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse der Anorganischen, Organischen und Physikalischen
Chemie auf der Grundlage hinreichenden Wissens über die Stoffe, deren
Eigenschaften und Reaktionen unter besonderer Berücksichtigung allgemeiner
Gesetze und Zusammenhänge sowie deren Bedeutung und Auswirkung,
- vertiefte Kenntnisse in je einem Teilgebiet der
Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie,
- Kenntnis wichtiger chemisch-technischer Prozesse sowie deren
Bedeutung und Auswirkung,
- Kenntnis chemischer Stoffe in der Natur, insbesondere der
großen Stoffkreisläufe und der Auswirkungen durch menschliche Eingriffe in
diese Stoffkreisläufe unter Einschluß biologischer bzw. physikalischer
Fragestellungen,
- vertiefte Kenntnisse schulbezogener Experimentiermethoden
einschließlich der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen sowie der
Maßnahmen zur Unfallverhütung,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr. 2
der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3.
Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der
Kandidat erhält drei Themen zur Auswahl oder sie oder er erhält aus den
Bereichen Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie mehrere
Aufgaben, von denen eine angegebene Anzahl zu bearbeiten ist.
Dänisch/Englisch/Französisch/Russisch/Spanisch;
Erweiterungsfächer Italienisch, Niederländisch, Norwegisch,
Schwedisch
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen:
- Dänisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums,
Lektürefähigkeit in Dänisch oder einer anderen skandinavischen Sprache,
Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache,
- Englisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums,
Fähigkeit, schwierige Texte in Englisch unter Berücksichtigung des kulturellen
Hintergrundes zu verstehen, Lektürefähigkeit in einer der weiteren
Fremdsprachen Französisch oder Spanisch,
- Französisch: Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums,
Fähigkeit, schwierige Texte in Französisch unter Berücksichtigung des
kulturellen Hintergrundes zu verstehen, Lektürefähigkeit in einer weiteren
romanischen Sprache,
- Russisch: Lektürefähigkeit in Russisch, Lektürekenntnisse in
einer weiteren modernen Fremdsprache,
- Spanisch: Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums,
Fähigkeit, schwierige Texte in Spanisch und Französisch unter Berücksichtigung
des kulturellen Hintergrundes zu verstehen,
- Italienisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen
Latinums, Fähigkeit, schwierige Texte in Italienisch und Französisch unter
Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes zu verstehen,
- Niederländisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen
Latinums, Lektürefähigkeit in Niederländisch, Lekürefähigkeit in Französisch
oder Friesisch oder Niederdeutsch,
- Norwegisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums,
Lektürefähigkeit in Norwegisch oder einer anderen skandinavischen Sprache,
Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache,
- Schwedisch: Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums,
Lektürefähigkeit in Schwedisch oder einer anderen skandinavischen Sprache,
Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache;
b)
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zur
- Sprachpraxis,
- Landeskunde,
- Literaturwissenschaft,
- Sprachwissenschaft;
c) Nachweis
der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur
Zwischenprüfung;
d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung zur
- Sprachpraxis einschließlich der Übersetzung eines Textes aus
der deutschen Sprache in die Fremdsprache,
- Landeskunde,
- Sprachwissenschaft,
- Literaturwissenschaft,
- zur Fachdidaktik;
die
Lehrveranstaltungen sollen vorzugsweise in der Fremdsprache durchgeführt worden
sein.
b) Nachweis der Teilnahme
- an einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- an einem Projekt,
soweit die
Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.
Ein sechs- bis zwölfmonatiger durchgehender studienfördernder
Aufenthalt in einem Land der Zielsprache wird dringend empfohlen.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Sprachpraxis
Mündliche und schriftliche Beherrschung der Gegenwartssprache,
insbesondere
- Fähigkeit zum Verständnis von mündlich und schriftlich
vermittelter Sprache,
- Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen
Darstel-lung,
- Sicherheit in Aussprache, Intonation, Orthographie,
Grammatik, Lexik und Stilistik;
b)
Landeskunde
- Kenntnis wesentlicher geographischer, politischer, sozialer,
wirtschaftlicher und kultureller Gegebenhei-ten in Ländern der Zielsprache
unter Berücksichti-gung kontrastiver Aspekte,
- Kenntnis der Grundzüge der neueren Geschichte von Ländern
der Zielsprache,
- vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich;
c) Literaturwissenschaft
- Fähigkeit, literarische Texte unter Einschluß etablierter
und neuer Medien theoretisch fundiert und methodisch angemessen zu
analysieren,
- Kenntnis der Theorie der Gattungen und Textsorten,
- Kenntnis der Grundzüge der historischen Entwicklung der
jeweiligen Literatur, insbesondere der neueren Literatur,
- Kenntnis der Kinder- und Jugendliteratur,
- vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich;
d) Sprachwissenschaft
- Fähigkeit, die jeweilige Gegenwartsprache theoretisch
fundiert und methodisch angemessen zu analysieren,
- Kenntnis der historischen Entwicklung der jeweiligen
Sprache,
- vertiefte Kenntnis in einem Teilbereich,
- Kenntnis der wichtigsten Theorien des
Fremdsprachenerwerbs;
e) Kenntnisse und
Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr. 2 der Allgemeinen Bestimmungen des
Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der
Kandidat fertigt eine materialgebundene oder freie Arbeit in der Fremdsprache
an.
Deutsch
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des Kleinen
Latinums, Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache;
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung zur
- Literaturwissenschaft,
- Sprachwissenschaft,
- zwei weiteren Lehrveranstaltung zur Literaturwissenschaft
oder Sprachwissenschaft;
c) Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung
Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur
Zwischenprüfung;
d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je zwei
Lehrveranstaltungen zur
- Literaturwissenschaft,
- Sprachwissenschaft;
b) Nachweis
der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung
c) Nachweis der Teilnahme an je einer
- Lehrveranstaltung Niederdeutsch oder Friesisch,
- Lehrveranstaltung zum kreativen Schreiben oder Erzählen oder
Darstellenden Spiel,
- fächerübergreifenden Lehrveranstaltung,
d) Nachweis der Teilnahme
- an einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- an einem Projekt,
soweit
die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Literaturwissenschaft
- Überblick über die Geschichte der deutschen Literatur vom 8.
Jahrhundert bis zur Gegenwart,
- Kenntnis exemplarischer Werke der Epochen aufgrund eigener
Lektüre,
- Kenntnisse der Gegenwartsliteratur einschließlich der
Kinder- und Jugendliteratur,
- Einblick in die Literatur anderer Sprachen und deren Einfluß
auf die deutsche Literatur,
- Kenntnis eines Werkkomplexes aus dem 8. bis 15., vertiefte
Kenntnis je eines Werkkomplexes aus dem 16. bis 18. Jahrhundert sowie je eines
Werkkomplexes aus dem 19. und dem 20. Jahrhundert,
- Kenntnis der Theorie der Gattungen und Textsorten,
- Überblick über die literarischen Gattungen,
- vertiefte Kenntnis einer literarischen Gattung und ihrer
historischen Entwicklung,
- Überblick über die nichtfiktionalen Textsorten und Kenntnis
ihrer kommunikativen Bedingungen,
- Einblick in Theorie und Praxis etablierter und neuer Medien
sowie in ihre Analyse,
- Kenntnis der literaturwissenschaftlichen
Grundbegriffe,
- Einblick in die erkenntnistheoretische und hermeneutische
Fundierung der Literaturwissenschaft,
- vertiefte Kenntnis zweier literaturtheoretischer
Richtungen,
- Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit den
theoretischen Grundlagen der Literaturwissenschaft,
- Kenntnis und kritische Reflexion unterschiedlicher Methoden
der Textinterpretation sowie ihrer theoretischen Fundierung,
- Fähigkeit zur methodisch fundierten Analyse und
Interpretation von Texten;
b)
Sprachwissenschaft
- Einblick in die Theorien und Methoden der
Sprachbeschreibung,
- Kenntnis der Teilbereiche Phonologie und
Graphematik,Morphologie, Lexikologie, Semantik, Syntax, Textlinguistik,
Kognitive Linguistik; vertiefte Kenntnis in einem Teilbereich,
- Kenntnis der Theorie des Sprachgebrauchs und der Prozesse
und Formen mündlicher und schriftlicher Kommunikation,
- Kenntnisse des Erst- und Zweitspracherwerbs einschließlich
der psycholinguistischen Grundlagen, Kenntnis komparativistischer
Verfahren,
- Kenntnisse der Störungen des Lesens und Schreibens und der
mündlichen und schriftlichen Kommunikation,
- Überblick über die Geschichte der deutschen Sprache,
Kenntnisse zu Entwicklungstendenzen der Gegenwartssprache,
- Einblick in die Beziehungen des Deutschen zu anderen
Sprachen, Kenntnis komparativistischer Verfahren,
- Grundkenntnisse des Alt- und Mittelhochdeutschen,
- Kenntnisse der Varietäten des Deutschen (Dialekte,
Soziolekte, Fachsprachen; einschließlich Schriftlichkeit/Mündlichkeit und
medienspezifischer Aspekte);
- Kenntnis der Sprachnormen und ihrer Problematik
einschließlich Grundlagen der Fehleranalyse,
- Fertigkeiten in der sprachwissenschaftlichen Analyse von
mündlichen und schriftlichen Texten,
- Fertigkeit in der Argumentationsanalyse,
- vertiefte Kenntnisse in drei Teilbereichen;
c) Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach
Nr. 2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin wählt
einen der Bereiche Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft.
Erdkunde
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis der Lektürefähigkeit in zwei modernen
Fremdsprachen;
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung
- zu Forschungs- und Darstellungsmethoden der
Geographie,
- zur Physische Geographie/Geoökologie,
- zur Anthropogeographie;
c)
Nachweis der Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
- zur Physischen Geographie,
- zur Anthropogeographie,
- zur Kartographie,
- zur Statistik,
- zur Fachdidaktik;
sowie der Teilnahme
- an sechs Exkursionstagen;
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- zwei Lehrveranstaltungen zur Regionalen Geographie,
- zwei Lehrveranstaltungen zu Spezialgebieten der Allgemeinen
Geographie,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik;
b) Nachweis der Teilnahme an einer
Lehrveranstaltung
- zu einer fächerübergreifenden Thematik;
c) Nachweis der Teilnahme
- an einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- an einem Projekt,
soweit
die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.
d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an vier Exkursionstagen
sowie einer großen Exkursion.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse im Bereich Physische
Geographie/Geoöko-logie,
- Kenntnisse im Bereich Anthropogeographie (Kultur- und
Sozialgeographie sowie Wirtschaftsgeographie),
- Kenntnisse im Bereich der Regionalen Geographie an
ausgewählten Beispielen, insbesondere Deutschland, Europa und ein
außereuropäischer Kontinent,
- vertiefte Kenntnisse in je einem Teilgebiet der genannten
Bereiche,
- Fähigkeit zur Analyse, Anwendung und Übertragung von
Modellen und Theorien räumlicher Inwertsetzung und Planung,
- Fähigkeit zum Erklären von Raumstrukturen, räumlichen und
raumwirksamen Prozessen sowie deren historischen und gesellschaftlichen
Bedingungen und Auswirkungen,
- Fähigkeit zur Beurteilung aktueller und wirtschaftlicher
Entwicklungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Belastung des
natürlichen Potentials von Erdräumen,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik
nach Nr. 2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der
Kandidat wählt einen der Bereiche Physische Geographie/Geoökologie oder
Anthropogeographie.
Geschichte
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des KMK-Latinums
sowie der Lektürefähigkeit in Französisch oder einer weiteren romanischen,
skandinavischen oder slavischen Sprache,
b) Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
- Einführender Grundkurs: Alte, Mittlere und Neuere Geschichte
sowie Regionalgeschichte (Asiatische oder Osteuropäische oder Nordische
Geschichte oder Regionalgeschichte),
- Geschichte des Altertums,
- Geschichte des Mittelalters,
- Geschichte der Neuzeit,
c)
Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur
Zwischenprüfung;
d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
- Geschichte des Altertums,
- Geschichte des Mittelalters,
- Geschichte der Neuzeit,
- Fachdidaktik;
eine der
Lehrveranstaltungen nach Nr.
1.1 Buchstabe b oder Nr.
1.2 Buchstabe a soll fächerübergreifenden Charakter haben;
b) Nachweis der Teilnahme
- an einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- an einem Projekt,
soweit
die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird;
c) Nachweis der Teilnahme an drei Exkursionstagen.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnis zentraler Vorgänge und Problemstellungen der
Geschichte des Altertums, des Mittelalters und der Neu-zeit,
- vertiefte Kenntnisse in je einem Teilbereich aus den
Bereichen nach Nr.
1.1 Buchstabe b und aus der Geschichte der neuesten Zeit,
- Fähigkeit zur Interpretation und Einordnung historischer
Quellen,
- Kenntnisse in jeweils einem Bereich der deutschen, der
europäischen sowie der außereuropäischen Geschichte,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der
Kandidat wählt einen der Bereiche nach Nr.
1.1 Buchstabe b oder Geschichte der neuesten Zeit.
Informatik (Erweiterungsfach)
Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung Einführung in die Informatik,
- einer Lehrveranstaltung zu mathematische Grundlagen der
Informatik, soweit Mathematik oder Physik nicht weiteres Unterrichtsfach
ist,
- einem Software-Praktikum,
- einer Lehrveranstaltung zum Software-Engineering oder zu
einem anderen Gebiet der praktischen Informatik,
- einer Lehrveranstaltung zum Thema
Informationssysteme/Datenbanksysteme,
- einer Lehrveranstaltung: Einführung in die theoretische
Informatik,
- einer Lehrveranstaltung zu Informatik-Anwendungen
einschließlich ihrer technischen, sozialen und ökonomischen Problematik sowie
über die gesellschaftlichen Auswirkungen,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse verschiedener Konzepte der Programmierung, der
Entwicklung von Software und in einem weiteren Gebiet, z. B. CAD,
wissensbasierte Systeme, Computer Graphics,
- Kenntnisse über Rechnerstrukturen, Informationssystemen und
Netzen,
- Kenntnisse über Algorithmus und Berechenbarkeit, Aspekte der
Automatentheorie und formale Sprachen,
- Kenntnisse gesellschaftlicher und ethischer Aspekte des
Einsatzes informationstechnischer Systeme,
- Kenntnisse über Modellbildungsprozesse und geeignete
Werkzeuge,
- vertiefte Kenntnisse in zweien der genannten
Bereiche,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Es werden Aufgaben aus
den Bereichen nach Nr. 2 gestellt.
Kunst
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung zur Kunstwissenschaft,
- einer fachpraktischen Lehrveranstaltung zur Bildenden Kunst
(Grafik/Druckgrafik, Malerei, Bildhauerei/ Rauminstallation,
Figurenspiel/Performance),
- einer fachpraktischen Lehrveranstaltung zu Visuellen Medien
(Fotografie, Film/Video, neue Medien, Grafik/Design) einschließlich des
Nachweises eines Medienscheins,
- einer Lehrveranstaltung zum Gestaltenden Werken/Design
einschließlich des Nachweises des Maschinenscheins zur Bedienung und Wartung
von Maschinen und zur Unfallverhütung;
der
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen
erfordert die Vorlage und Erläuterung selbstgefertigter gestalterischer
Arbeiten, unter denen Zeichnungen sein müssen;
b) Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur
Kunstpädagogik und Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur
Zwischenprüfung;
c) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- vier Lehrveranstaltungen zu verschiedenen Bereichen der
Teilbereiche Kunstwissenschaft, Medienwissenschaft, Theorie und Geschichte des
Designs, der Architektur und Umweltgestaltung (Gestaltendes Werken kann
einbezogen werden),
- einer Lehrveranstaltung zur Kunstpädagogik einschließlich
Fachdidaktik;
b) Nachweis der Teilnahme
- einem Projekt in Bildender Kunst, Visuellen Medien,
Kunstpädagogik einschließlich Fachdidaktik oder einem Projekt
interdisziplinärer Art,
- an einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht, soweit die Teilnahme nicht in einem
anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird;
2.
Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Überblick über die Geschichte der Kunst,
- Kenntnis der Entwicklung der Kunst (einschließlich
Design, Architektur, Umweltgestaltung),
- Kenntnis der kunstwissenschaftlichen Grundbegriffe,
- Kenntnis der neueren Kunst- und Medienentwicklung,
- Kenntnis von Methoden zur Beschreibung und Interpretation
ästhetischer Objekte und Prozesse,
- vertiefte Kenntnisse in je einem kunst- und
medienwissenschaftlichen Themenbereich,
- Fähigkeit zur Analyse und Bewertung des Zusammenhangs von
Kommunikation, Kultur und Wahrnehmung,
- Fähigkeit zur Beurteilung der Produktions-, Rezeptions-,
Distributions- und Verarbeitungsprozesse ästhetischer Objekte unter besonderer
Berücksichtigung aktueller Entwicklungen,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik
nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der
Kandidat wählt einen der Bereiche Kunstwissenschaft oder Medienwissenschaft oder
Kunstpädagogik; es wird eine Auseinandersetzung mit Werken verlangt.
4. Fachpraktische Prüfung
Die fachpraktische/künstlerische Prüfung in Kunst umfaßt
folgende Teilprüfungen:
a) eine Präsentation eigener, während des Studiums entstandener
Arbeiten, unter denen Zeichnungen sein müssen,
b) eine
künstlerisch-praktische Aufgabe im Bereich Bildende Kunst, wählbar sind:
Grafik/Druckgrafik, Malerei, Bildhauerei/Rauminstallation, Figurenspiel /
Performance),
c) eine künstlerisch-praktische Aufgabe
im Bereich Visuelle Medien, wählbar sind: Fotografie, Film/Video, Elektronische
Medien, Grafik/Design;
Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Fähigkeit zum selbständigen Umgang mit fachspezifischen
Materialien, Medien, Verfahren,
- Schwerpunktbildung in einem der in Buchstabe b und c
genannten Teilbereiche,
- Fähigkeit, problemorientiert und künstlerisch zu
arbeiten,
- Fähigkeit zur Präsentation und Erläuterung eigener
Arbeiten.
b) Durchführung der Prüfung
Für eine der künstlerisch-praktischen Aufgaben stehen
mindestens zwei bis höchstens drei Wochen, für die beiden anderen je drei Tage,
höchstens je eine Woche zur Verfügung.
Latein/Griechisch
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen:
- Lateinkenntnisse im Umfang des Großen Latinums,
- Griechischkenntnisse im Umfang des KMK-Graecums;
b) Nachweis der
erfolgreichen Teilnahme an
- drei Lehrveranstaltungen im Fach,
- einer Lehrveranstaltung in dem jeweils anderen
altsprachlichen Fach, soweit es nicht weiteres Unterrichtsfach ist;
c) Nachweis der Teilnahme an
- einer weiteren Lehrveranstaltung im Fach,
- einer Lehrveranstaltung in einem der Nachbarfächer
Klassische Archäologie, Alte Geschichte, antike Philosophie,
- einer einführenden Lehrveranstaltung in das Studium der
griechischen/lateinischen Philologie,
- einer Lehrveranstaltung Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- drei weiteren Lehrveranstaltungen im Fach,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik;
b) Nachweis der Teilnahme an
- zwei weiteren Lehrveranstaltungen im Fach,
- einer altertumskundlichen Exkursion mit vorbereitender
Übung;
c) Nachweis der Teilnahme
- an einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- an einem Projekt,
soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen
wird.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Literaturwissenschaft
- Kenntnis der Literaturgeschichte bis zum Ausgang der Antike
in Grundzügen,
- Kenntnis der wichtigen literarischen Gattungen auf der
Grundlage von Originallektüre,
- Kenntnisse über ein spätlateinisches oder mittel- oder
neulateinisches Werk (für Latein),
- Kenntnisse über ein hellenistisches oder kaiserzeitliches
Werk (für Griechisch),
- Kenntnis der Gestaltungsmittel der Rhetorik und
Poetik,
- Kenntnisse in antiker Geschichte, Geographie, Mythologie,
Religion, Philosophie, Rechts- und Staatskunde sowie der Wechselbeziehungen
der antiken Kulturen, jeweils im besonderen Zusammenhang mit den gewählten
literaturwissenschaftlichen Schwerpunkten,
- vertiefte Kenntnisse der Werke je eines Dichters und eines
Prosaikers, bei umfangreicherem Originalschrifttum in thematischer Auswahl
einschließlich der wichtigen zugehörigen Fachliteratur,
- Fähigkeit zum Bestimmen, Beschreiben und Vortragen von
Sprechversen,
- Fähigkeit zur Erläuterung und Interpretation von Texten
aller literarischer Gattungen,
- Fähigkeit, einzelne Autoren als Zeugen eines
Kulturzusammenhanges zu erfassen,
- Fähigkeit, verschiedene Sachverhalte der antiken Kultur
themenzentriert miteinander zu verknüpfen und mit Gegebenheiten der Gegenwart
in Beziehung zu setzen;
b)
Sprachwissenschaft/Sprachpraxis
- Kenntnis eines breiten und vielseitigen Wortschatzes,
- Kenntnis der attischen Grammatik, Dialekte der literarischen
Gattungen in den Grundzügen (für Griechisch),
- Kenntnis der Grammatik von Plautus bis zur Mitte des zweiten
nachchristlichen Jahrhunderts und der Grundzüge des Spät- und
Mittellateinischen (für Latein),
- Fähigkeiten zum Bestimmen, Beschreiben und Vortragen von
Sprechversen,
- vertiefte Kenntnisse von Sprache und Stil der Werke je eines
nach Buchstabe a gewählten Dichters und eines Prosaikers,
- Fähigkeit zum Verständnis schwieriger Texte aller
Gattungen,
- Fähigkeit zum Übersetzen aus der und in die
Fremdsprache,
- Fähigkeit zur Analyse der wichtigsten Sprach- und Stilmittel
von Dichtung und Prosa;
c) Kenntnisse und
Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der
Kandidat fertigt eine Übersetzung aus der Fremdsprache in die deutsche Sprache
an. Zusätzlich wird eine grammatische; stilistische und inhaltliche Analyse des
Textes gefordert.
Mathematik
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung zur
- Analysis I,
- Analysis II,
- Linearen Algebra I,
- zur Linearen Algebra II;
b)
Nachweis der Teilnahme an
- einer weiteren auf den Veranstaltungen nach Buchstabe a
aufbauenden Lehrveranstaltung,
- einer Lehrveranstaltung zum Umgang mit mathematischen
Anwendersystemen,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur
Zwischenprüfung;
c) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung zur Stochastik,
- einer Lehrveranstaltung zur Angewandten
Mathematik/Numerische Methoden,
- je einer weiterführenden Lehrveranstaltung zur Analysis oder
Algebra,
- einer weiterführenden Lehrveranstaltung zur
Geometrie,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik;
b) Nachweis der Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung zum Integrationsgebiet Angewandte
Mathematik und Informatik;
c) Nachweis der
Teilnahme
- an einem Projekt, soweit die Teilnahme nicht in einem
anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.
2.
Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse der grundlegenden Begriffe, Methoden und
Ergebnisse aus dem Stoff der verpflichtenden Lehrveranstaltungen,
- vertiefte Kenntnis der und Verständnis für Probleme,
Methoden und Ergebnisse in drei Bereichen, davon die beiden Gebiete aus Nr.
1.2 Buchstabe a sowie Stochastik oder Angewandte Mathematik,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Es werden die Lösung von
Aufgaben und/oder fachliche Erörterungen verlangt. An die Stelle der Klausur
kann eine studienbegleitende schriftliche Seminararbeit treten.
Musik
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung
- zum Bereich Musikwissenschaft,
- zum Bereich Musikpädagogik einschließlich
Fachdidaktik;
zugleich jeweils als
Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung;
b) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
einschließlich
- je einer schriftlichen Hausarbeit in Musikwissenschaft und
Musikpädagogik,
- Pflichtfach Klavier (Prüfungszeit etwa 20 Minuten),
- Schulpraktisches Klavierspiel (Prüfungszeit etwa 15
Minuten),
- Musikwissenschaft (Prüfungszeit etwa 20 Minuten),
- Musikpädagogik (Prüfungszeit etwa 20 Minuten);
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung zu den Bereichen
- Musikalische Analyse,
- Musikwissenschaft,
- Musikpädagogik einschließlich Fachdidaktik;
b) Nachweis der Teilnahme an den nach der Studienordnung
vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit der erforderlichen Anzahl der
Semesterwochenstunden;
c) Nachweis der Teilnahme
- an einem Projekt, soweit die Teilnahme nicht in einem
anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird;
d)
Nachweis der studienbegleitenden Teilprüfungen im künstlerisch-praktischen
Bereich;
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen und Durchführung der
Prüfung
2.1 Wissenschaftlicher Bereich
a) Musikwissenschaft (Prüfungszeit etwa 30 Minuten)
Überblick über die Musikgeschichte seit dem 11. Jahrhundert,
Kenntnisse über die wichtigsten Stilrichtungen, Formen und Gattungen, vertiefte
Kenntnisse in Spezialgebieten;
b) Musikpädagogik einschließlich Fachdidaktik (Prüfungszeit
etwa 30 Minuten)
- Kenntnisse über grundlegende musikpädagogische Richtungen
und den aktuellen Forschungsstand des Faches; vertiefte Kenntnisse in
Spezialgebieten;
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen
c) Klausurarbeit
Die Kandidatin
oder der Kandidat wählt einen der Bereiche Musikwissenschaft oder
Musikpädagogik.
2.2 Künstlerischer Bereich
a) Als künstlerisches Hauptfach kann jedes Instrument - oder
Gesang - aus dem Lehrangebot der Musikhochschule Lübeck gewählt werden
(Prüfungszeit etwa 30 bis 40
Minuten)
.
Anforderungen:
Vortrag von
vier Werken aus verschiedenen Stilepochen und Genres. Eines der Werke muss
nach 1945 entstanden sein und neue Kompositionsverfahren bzw.
Stiltechniken aufweisen. Im Regelfall sollen die Werke vollständig
angeboten werden. Eines der Werke kann ein Kammermusikwerk sein. Beim
Hauptfach Gesang sollen alle drei Gattungen (Oper, Oratorium und Lied)
vertreten sein, ggf. auch Musical, Chanson und Song;
b) Pflichtfach Klavier, wenn Klavier nicht künstlerisches
Hauptfach ist (Prüfungszeit etwa 30 Minuten)
Anforderungen:
Vortrag von drei bis vier Werken
aus verschiedenen Stilepochen und Genres, darunter ein nach 1945 entstandenes
Werk und ein Kammermusikwerk;
c) Pflichtfach Gesang, wenn Gesang nicht künstlerisches
Hauptfach ist (Prüfungszeit etwa 20 Minuten)
Anforderungen: Vortrag von zwei bis drei Werken aus verschiedenen
Stilepochen oder Genres, auch des 20. Jahrhunderts, ggf. auch Jazz und
Popularmusik;
d) Ensembleleitung
- Chorleitung (Prüfungszeit etwa 30 Minuten)
Anforderungen:
Einstudieren eines Chorwerkes
oder eines Chorwerk-Ausschnitts; dabei Nachweis grundlegender Kenntnisse und
Fertigkeiten im Bereich der Chorleitung einschließlich Kinder- und
Jugendchorleitung, der chorischen Stimmbildung, der Aufführungspraxis etc; die
Prüfungsaufgabe kann aus verschiedenen Stilepochen einschließlich Jazz und
Popularmusik gestellt werden; sie wird der Kandidatin oder dem Kandidaten eine
Woche vor der Prüfung mitgeteilt;
- Orchesterleitung - Orchester/Band - (Prüfungszeit etwa 30
Minuten)
Anforderungen:
Einstudieren eines Instrumentalstückes; dabei Nachweis grundlegender
Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Instrumentalkreisleitung, der
Schulorchesterleitung sowie Kenntnisse der entsprechenden Literatur; die
Prüfungsaufgabe kann aus verschiedenen Stilepochen und Genres einschließlich
Jazz und Popularmusik gestellt werden; sie wird der Kandidatin oder dem
Kandidaten eine Woche vor der Prüfung mitgeteilt;
e) Musiktheorie mit den Teilbereichen Tonsatz, Gehörbildung
und Musikalische Analyse
- Tonsatz
Anforderungen:
Klausur:
Aussetzen eines
Generalbasses und/oder Chorals (vierstimmig), polyphoner historischer
Kontrapunkt-Satz (zweistimmig), Analyse eines Werkes oder Werkausschnitts aus
dem 19./20. Jahrhundert;
Mündliche Prüfung
(Prüfungszeit etwa 20
Minuten):
Kenntnisse der durmolltonalen Harmonielehre einschließlich der Grundlagen der
Jazzharmonik mit Demonstrationen am Klavier, Kenntnisse verschiedener
musikalischer Satztechniken und -strukturen (von der historischen
Kontrapunktlehre bis hin zu Satztechniken zeitgenössischer Musik);
- Gehörbildung
Anforderungen
einstündige Klausur:
einstimmiges
Diktat mit melodischen und rhythmischen Schwierigkeiten, zweistimmiger
polyphoner Satz, vierstimmiger Liedsatz bzw. Choral; die Aufgabenstellung soll
verschiedene Stilepochen beinhalten und wird am Klavier gestellt;
Mündliche Prüfung (Prüfungszeit etwa 20 Minuten):
Erkennen von Intervallen, Dreiklängen und Septakkorden,
Nachspielen von Harmonieverbindungen, Analyse und Interpretation eines kurzen
Klangbeispiels vom Tonträger nach angemessener Vorbereitungszeit;
- Musikalische Analyse (Prüfungszeit etwa 20 Minuten)
Anforderungen
Nachweis von
Kenntnissen und Fertigkeiten im Bereich von Hör- und Textanalyse, Kenntnisse
in der Formenlehre, analytische Beschreibung eines vorgelegten Notentextes -
ggf. nach angemessener Vorbereitungszeit -, Kenntisse zu einem
Spezialgebiet;
- Schulpraktisches Klavierspiel - Liedspiel/Improvisation -
(Prüfungszeit etwa 20 Minuten)
Anforderungen
Nachweis von Fertigkeiten zur Unterstützung schulischer
Musizierpraxis am Klavier in den Bereichen Lied/Folklore und
Jazz/Rock/Pop:
a) Repertoirespiel: mindestens fünf
Titel aus jedem Bereich in stiltypischen Begleitformen unter Berücksichtigung
von Improvisation, Transposition und Arrangement-Teilen, in denen die
Kandidatin oder der Kandidat selbst singt,
b)
Ad-hoc-Spiel: Klaviersatz zu einem Lied/Folklore-Titel nach Vorlage einer
unbezeichneten Melodiestimme sowie zu einem Jazz/Rock/Pop-Titel nach Vorlage
eines Leadsheets (Vorbereitungszeit etwa 20 Minuten);
- Künstlerisches Schwerpunktfach
Aus
dem künstlerischen Bereich wählt die Kandidatin oder der Kandidat eines der
folgenden Fächer zum künstlerischen Schwerpunktfach: Künstllerisches
Hauptfach, Pflichtfach Klavier, Pflichtfach Gesang, Chorleitung,
Orchesterleitung, Musiktheorie, Schulpraktisches Klavierspiel (in diesem Fach
besteht ein Anspruch auf drei zusätzliche Lehrveranstaltungen);
- Partiturspiel (Prüfungszeit etwa 15 Minuten)
Anforderungen
Vortrag eines
Partiturausschnitts nach einstündiger Vorbereitungszeit, Vomblattspiel eines
gemischten Chorsatzes.
Bei der Ermittlung der Note
im Bereich Musiktheorie werden die Teilbereiche zu gleichen Teilen
berücksichtigt.
Philosophie
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des KMK-Latinums
und Lektürekenntnisse in einer modernen Fremdsprache;
b) Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zur
- Logik oder Erkenntnistheorie oder
Wissenschaftstheorie,
- philosophischen Ethik oder politischen Philosophie oder
Sozialphilosophie,
- Metaphysik oder Religionsphilosophie,
- philosophischen Anthropologie oder Geschichts- oder
Kulturphilosophie oder Ästhetik;
c) Nachweis der
Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung für die
Zwischenprüfung;
d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- drei weiteren Lehrveranstaltungen nach Nr.
1.1 Buchstabe b; je eine der Lehrveranstaltungen muß sich auf die
Philosophie der Antike und die Philosophie der Neuzeit beziehen;
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik;
b) Nachweis der Teilnahme
- an einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- an einem Projekt,
soweit die Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen
wird.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse aus der Philosophie der Geistes-, Natur- oder
Sozialwissenschaften im Zusammenhang mit dem anderen Fach,
- Kenntnis wichtiger Probleme und Problemzusammenhänge der
gegenwärtigen Philosophie,
- Kenntnisse der philosophischen Disziplinen im
Uberblick,
- Kenntnis der wichtigsten Epochen der europäischen
Philosophiegeschichte,
- vertiefte Kenntnisse in Ethik und Erkenntnis- oder
Wissenschaftstheorie,
- vertiefte Kenntnisse der Hauptwerke eines Klassikers,
- vertiefte Kenntnisse in einer philosophischen Epoche, aus
der der Klassiker nicht gewählt ist,
- Fähigkeit zum Verständnis und der Darstellung
philosophischer Texte im Interpretationszusammenhang,
- Fähigkeit zur historischen und wirkungsgeschichtlichen
Einordnung philosophischer Texte und Probleme,
- Fähigkeit, die Relevanz philosophischer Argumente für die
Lebenswirklichkeit zu verdeutlichen,
- Fähigkeit, aktuelle Probleme philosophisch zu
reflektieren,
- Kenntnisse und Fähigkeiten im Philosophieren mit Kin-dern
und Jugendlichen,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der
Kandidat wählt zwei der Bereiche nach Nr. 1.1
Buchstabe b. In der Erweiterungsprüfung wird einer dieser Bereiche
gewählt.
Physik
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einem Physikalischen Praktikum für Anfänger,
- einer Lehrveranstaltung Experimentalphysik: Einführung in
die Physik mit Übungen,
- einer Lehrveranstaltung Theoretische Physik mit Übungen
(Mechanik, Thermodynamik),
- einer Lehrveranstaltung zu mathematischen Methoden der
Physik, insbesondere zur Analysis);
b) Nachweis
der Teilnahme an
- zwei weiteren Lehrveranstaltungen: Einführung in die
Physik,
- einer Lehrveranstaltung zu Grundlagen der Angewandten
Physik,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur
Zwischenprüfung;
c) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
- einem Physikalischen Praktikum für Fortgeschrittene nach
Wahl,
- einer Lehrveranstaltung in Theoretischer Physik mit Übungen:
Elektrodynamik,
- einem Demonstrationspraktikum zur Durchführung von
Demonstrations- und Schülerexperimenten einschließlich der Sicherheits- und
Entsorgungsbestimmungen und der Maßnahmen zur Unfallverhütung,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik;
b) Nachweis der Teilnahme an
- einer Lehrveranstaltung zum Einsatz des Computers in der
Schulphysik,
- einer fächerübergreifenden Veranstaltung unter Einschluß
methodischer, erkenntnistheoretischer, wissenschaftstheoretischer und
ethischer Fragestellungen;
- einer Lehrveranstaltung mit Übungen zur Theoretischen
Physik: Quantenmechanik,
- einer fachwissenschaftlichen Veranstaltung - vorzugsweise
aus dem Bereich der Hausarbeiten,
- einem Projekt, soweit die Teilnahme nicht in einem anderen
Prüfungsfach nachgewiesen wird.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse in den Bereichen Mechanik, Elektrizität und
Optik, Thermodynamik und Stochastik, Atom-, Kern- -und Quantenphysik und der
in ihnen angewandten experimentellen und mathematischen Methoden sowie
Verständnis für Prinzipien und Modellvorstellungen;
- vertiefte Kenntnisse in zweien der vorgenannten
Bereiche,
- Kenntnis der theoretisch-mathematischen Beschreibung
ausgewählter Bereiche unter besonderer Berücksichtigung der klassischen
Mechanik, der Elektrodynamik, der spezielien Relativitätstheorie und der
Quantenmechanik,
- Kenntnis von der Anwendung physikalischer Gesetze,
Prinzipien und Modellvorstellungen in Wissensbereichen anderer
Naturwissenschaften und der Technik unter Einschluß erkenntnistheoretischer,
wissenschaftstheoretischer oder ethischer Fragestellungen,
- Kenntnis schulbezogener Experimentiermethoden einschließlich
der Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen und der Maßnahmen zur
Unfallverhütung,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Es werden Aufgaben aus
jedem der Bereiche Mechanik, Elektrizität, Optik, Thermodynamik und Statistik,
Atom- und Quantenphysik gestellt und weitere Aufgaben, die elementare Kenntnisse
aus dem Bereich der Struktur der Materie voraussetzen; von den Aufgaben ist eine
angegebene Anzahl aus allen Bereichen zu bearbeiten.
Evangelische Religion
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums,
Griechischkenntnisse im Umfang des KMK-Graecums;
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehr-veranstaltung
zu dreien der Bereiche
- Bibelwissenschaft/Altes und Neues Testament,
- Systematische Theologie,
- Kirchengeschichte,
- Religionspädagogik;
c) Nachweis
der Teilnahme an
- einem Orientierungsseminar zur Einführung in theologische
und religionspädagogische Grundfragen,
- einem bibelkundlichen Grundkurs,
- einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung für die
Zwischenprüfung;
d) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehr-veranstaltung zu den Bereichen
- Bibelwissenschaft/Altes und Neues Testament,
- Systematische Theologie einschließlich
Religionswissenschaft,
- Kirchengeschichte,
- Religionswissenschaft,
- Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik;
b) Nachweis der Teilnahme
- an einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- an einem Projekt,
soweit die
Teilnahme nicht in einem anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird.
c) Nachweis der Teilnahme an einer Fachexkursion Evangelische
Religion.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Bibelwissenschaft/Altes und Neues Testament
- bibelkundliche Kenntnisse im Überblick,
- elementare hermeneutische Kompetenz im Umgang mit
alttestamentlichen und neutestamentlichen Texten,
- Kenntnisse der Geschichte Israels und der Geschichte des
Urchristentums sowie seiner Umwelt im Überblick,
- vertiefte Kenntnisse zu zweien der folgenden Textkomplexe:
Ur- und Vätergeschichte, Prophetie, Weisheit und Psalmen, Geschichtsbücher,
Apostelgeschichte, Johannes-Offenbarung,
- vertiefte Kenntnisse zu je einem Thema aus den Evangelien
und den Paulinischen Briefen;
b) Systematische Theologie
- Kenntnisse elementarer dogmatischer Problemstellungen im
Überblick,
- Reflexions- und Urteilsfähigkeit in bezug auf Grundbezüge
christlicher Lehrbildung, insbesondere reformatorische Theologie,
- vertiefte Kenntnisse eines Entwurfs zeitgenössischer
systematischer Theologie,
- Kompetenz zur Auseinandersetzung mit Konzepten ökumenischer
Theologie,
- Kenntnisse zentraler zeitgenössischer ethischer Ansätze und
Probleme aus theologischer Perspektive,
- Reflexions- und Urteilsfähigkeit in bezug auf konkrete
ethische Problemfelder und gesellschaftliche Kernprobleme,
- vertiefte Kenntnisse eines Entwurfs zeitgenössischer
Ethik,
- Kompetenz zur Auseinandersetzung mit Ansätzen
nichttheologischer Ethik;
c)
Kirchengeschichte
- Kenntnis der Kirchen- und Theologiegeschichte im Überblick,
insbesondere der Reformationsgeschichte,
- elementare hermeneutische Kompetenz im Umgang mit
Quellentexten,
- Kenntnisse über eine Epoche der Kirchengeschichte bzvv. über
neuere kirchliche Zeitgeschichte;
d)
Religionswissenschaft
- Kenntnisse zentraler zeitgenössischer religiöser und
weltanschaulicher Denk- und Lebensformen,
- vertiefte Kenntnisse über Geschichte, Lehrer und
gegenwärtige Kultur einer der großen Weltreligionen,
- Kompetenz zur Auseinandersetzung mit nichtchristlichen
religiösen und weltanschaulichen Denk- und Lebensformen;
e) Religionspädagogik
- Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Religiosität und der
Berufsrolle,
- vertiefte Kenntnisse eines religionspädagogischen Problems
der Gegenwart unter Berücksichtigung unterschiedlicher
erziehungswissenschaftlicher Positionen,
- elementare hermeneutische Kompetenz in bezug auf
grundlegende unterrichtliche Prozesse und religiöse Sprachformen,
- Reflexionsfähigkeit in Bezug auf die religiöse Sozialisation
und die Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern einschließlich
religionspsychologischer und -soziologischer Fragestellungen;
f) Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils, soweit nicht in
Religionspädagogik enthalten.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder
Kandidat wählt einen.der Bereiche Bibelwissenschaft, Systematische Theologie,
Kirchengeschichte, Religionswissenschaft oder Religionspädagogik.
Sport
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme an einer Lehrveranstaltung
- Sport und Bewegung, Gesundheit, Training;
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
zwei weiteren Lehrveranstaltungen
oder
oder
c) Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung
zur
d)
Nachweis
- von mindestens vier bestandenen Teilprüfungen der
fachpraktischen Prüfung,
- der Ausbildung in sportbezogener Erster Hilfe,
- der Schwimmlehrbefähigung,
- des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur
Zwischenprüfung;
e) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung
b) Nachweis
der Teilnahme an
- einer Exkursion zu Inhalten der Sportartbereiche nach Nr.
4. a bis h,
- einem Projekt, soweit die Teilnahme nicht in einem anderen
Prüfungsfach nachgewiesen wird;
c) Nachweis der
weiteren bestandenen Teilprüfungen der fachpraktischen Prüfung,
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Kenntnisse im Bereich Sport und Gesundheit, Bewegung und
Training, insbesondere Analyse von Bewegung und Motorik, Bewegungslernen,
motorische Entwicklung,
- Kenntnisse im Bereich Sport und Gesundheit, insbesondere:
bewegungs- und körperbezogene Grundlagen der Gesundheitsförderung, Bedeutung
der psycho-sozialen Faktoren, Belastbarkeit von Kindern und Jugendlichen,
Verhütung gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Sport,
- Kenntnisse im Bereich Sport und Gesellschaft, insbesondere
sportliche Sozialisation, Sportethos, soziale Felder und Systeme im Sport,
soziopolitische, -ökonomische, -kulturelle und historische Entwicklungen im
Sport, sportsoziologische Theorieansätze,
- Kenntnisse im Bereich Sport und Psychologie, insbesondere
Motivation und Einstellungen,
- vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Sport und
Erziehung, insbesondere anthropologische Grundlagen von Körper- und
Bewegungserfahrungen,
- Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachdidaktik nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Es wird je ein Thema aus
vier Bereichen nach Nr.
1.1 Buchstaben a und b gestellt.
4. Fachpraktische Prüfung
Die fachpraktische Prüfung in Sport umfaßt acht Teilprüfungen
in den schulrele-vanten Sportartbereichen nach Buchstabe a bis h:
1. zwei Teilprüfungen nach Buchstabe a (mindestens ein
Mannschaftsspiel),
2. je eine Teilprüfung nach
Buchstaben b, c und d,
3. drei Teilprüfungen in
verschiedenen Sportartbereichen nach Buchstaben e bis h;
Sportartbereiche sind:
a) Mannschaftsspiele (wie Basketball, Handball, Fußball,
Hockey, Volleyball) und Rückschlagspiele (wie Badminton, Tischtennis,
Tennis),
b) Gerätturnen (Freies Turnen, Übungen des
Gerätturnens),
c) Leichtathletik (Laufen, Springen,
Werfen),
d) Schwimmen (Wassergewöhnung,
Schwimmtechniken, Wasserspringen, Retten),
e) Gymnastik
und Tanz (elementare Bewegungsformen, Ausdrucks- und Darstellungsformen),
f) Wassersportarten (wie Kanu, Rudern, Segeln, Surfen, dazu
jeweils Material, Sicherheit),
g) Sportarten auf Rollen
und Gleithilfen (wie Rollschuhlaufen, Inlineskaten, Skilaufen),
h) Kampfsportarten (wie Judo, Ringen).
Die vorgenannten Sportartbereiche/Sportarten können je nach
Studienordnung und Lehrangebot der Hochschule durch weitere
Sportbereiche/Sportarten ergänzt werden; weitere Teilprüfungen in ihnen können
auf Antrag abgelegt werden.
Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Kenntnisse:
- Strukturen der Sportartbereiche,
- Lösungsansätze für grundlegende Bewegungsprobleme,
- spezielle Unterrichtsverfahren unter besonderer
Berücksichtigung der Vermittlung grundlegender Bewegungserfahrungen,
-fertigkeiten und -fähigkeiten,
grundlegende didaktische Aspekte;
Fähigkeiten und Fertigkeiten:
- breites Bewegungskönnen,
- qualitative Ausgestaltung der erfahrungs- und
lernfeldspezifischen Bewegungen,
- quantitative Leistungen, orientiert am Niveau des Deutschen
Sportabzeichens,
- exemplarische Verknüpfung qualitativer und quantitativer
Anforderungen,
- Grundtechniken und -taktiken des Spielens,
- situativ angemessenes und regelgerechtes
Spielverhalten,
- Bewegungsanalyse, Formanalyse und Bewegungskorrektur,
- Sichern und Helfen;
Durchführung der Prüfung
Jede fachpraktische Teilprüfung hat einen eigenmotorischen und
einen theoretischen Anteil. Die Teilprüfungen können schwerpunktmäßig Teile des
jeweiligen Sportartbereichs besonders berücksichtigen. Die Kandidatin oder der
Kandidat hat eine repräsentative Auswahl der für den jeweilige Sportartbereich
bedeutsamen Bewegungs- und Spielhandlungen auszuführen; sie oder er kann auch
eine von ihr oder ihm entwickelte Studie zu einem Bewegungs- oder
Unterrichtsthema vorführen. Die für einen Sportartbereich wesentlichen
theoretischen Grundlagen werden schriftlich oder mündlich geprüft.
Wirtschaft/Politik
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1 Grundstudium
a) Nachweis von Lektürekenntnissen in zwei
Fremdsprachen;
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung
- zu Theorien und Instrumenten der Wirtschaftspolitik,
- zu einem der Teilgebiete der Wirtschaft: Betriebswirtschaft,
Volkswirtschaft, Weltwirtschaft,
- zum politischen System der Bundesrepublik
Deutschland,
- zu einem der Teilgebiete der Politik: Politische Theorie,
Politische Systeme, Internationale Beziehungen, Vergleichende Analyse
politischer Systeme;
c) Nachweis der
Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
- Einführung in das Fach Politikwissenschaft,
- Fachdidaktik;
d) Nachweis eines
vierwöchigen Betriebspraktikums
zugleich jeweils als Zulassungsvoraussetzung zur
Zwischenprüfung;
e) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung;
1.2 Hauptstudium
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung
- zu einem weiteren nach Nr. 1.1 Buchstabe b nicht gewählten
Teilgebiet der Wirtschaft: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft,
Weltwirtschaft,
- zu einem der der Handlungsbereiche der Wirtschaft:
Arbeitsökonomie, Konsumökonomie, Umweltökonomie und
- zu einem weiteren nach Nr. 1.1 Buchstabe b nicht
gewähltenTeilgebiet der Politik: Politische Theorie, Politische Systeme,
Internationale Beziehungen,
- zur Fachdidaktik;
b) Nachweis
der Teilnahme
- an einer Lehrveranstaltung zu Informations- und
Kommunikationstechnologien im Unterricht,
- an einem Projekt,
soweit die Teilnahme nicht in einem
anderen Prüfungsfach nachgewiesen wird;
c) Nachweis der Teilnahme an
- einem weiteren mindestens zweiwöchigen fachbezogenen
Betriebspraktikum bei der Arbeitsverwaltung (Arbeitsamt), das durch eine
schriftliche Reflexion der Erfahrungen im Kontext von Ausbildungs-, Berufs-
und Arbeitsmarktstrukturen und -problemen zu dokumentieren ist;
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Wirtschaftswissenschaften
- Kenntnis von Ansätzen der Bildungsökonomie, insbesondere des
Zusammenhangs von Bildung, Arbeitsmarkt und Beruf,
- Kenntnis von Theorien und Instrumenten der
Wirtschaftspolitik,
- Grundkenntnisse mikroökonomischer Zusammenhänge (Angebot,
Nachfrage, Märkte und Preisbildung),
- Grundkenntnisse makroökonomischer Zusammenhänge
(Volkseinkommen, Preisniveau und Beschäftigung),
- Grundkenntnisse über Staatsaufgaben,
- Grundkenntnisse über Wirtschaftsordnung und
Wettbewerb,
- Kenntnis über mindestens ein Spezialgebiet Wirtschaft (wie
Außenwirtschaft, Europäische Integration, Umweltökonomik);
b) Politik- und Gesellschaftswissenschaft
- Kenntnis des Faches Politikwissenschaft in seinen
Teildisziplinen,
- vertiefte Kenntnisse des politischen Systems der
Bundesrepublik Deutschland,
- Befähigung zur vergleichenden Analyse politischer Systeme
(Comparative Government),
- Kenntnisse über Internationale Beziehungen und
Außenpolitik,
- Kenntnisse in Politischer Theorie und
Ideengeschichte,
- Kenntnis des Faches Soziologie in seinen
Teilgebieten,
- Kenntnisse sozialer Grundphänomene der modernen
Industriegesellschaft,
- Grundkenntnisse von Kriterien zur Gliederung der
Gesellschaft und von den Methoden der empirischen Sozialforschung,
- Grundkenntnisse von den Aufgaben und Problemen des
Sozialstaats,
- Grundkenntnisse von der Prägung vieler Lebensbereiche durch
verfassungsrechtliche Regelungen;
c)
Berufsorientierung
- Kenntnis von Bildungs- und Berufsbildungssystemen,
- Kenntnis von Problemen des Übergangs vom Bildungs- in das
Beschäftigungssystem,
- Kenntnis von Elementen zur Ausbildungs-, Studien- und
Berufswahlhilfe;
d) Kenntnisse und Fähigkeiten in
der Fachdidaktik nach Nr.
2 der Allgemeinen Bestimmungen des Ersten Teils.
3. Durchführung der Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der
Kandidat wählt einen der Bereiche Politikwissenschaft oder
Wirtschaftswissenschaften.
...
VI. Interkulturelle Pädagogik
für alle Lehrerlaufbahnen (Erweiterungsfach)
Ist eines der gewählten Fächer der Kandidatin oder des
Kandidaten Deutsch, können bis zu 15 SWS aus dem Fach Deutsch auf den
Gesamtumfang des Studiums von 60 SWS angerechnet werden. Aus anderen Fächern
können Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet werden, soweit sie
nach § 19 gleichwertig sind.
1. Zulassungsvoraussetzungen
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer
Lehrveranstaltung zu zweien der Bereiche
- Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik,
- Pädagogik,
- Sozial- und Kulturwissenschaft;
b) Nachweis
- hinreichender Kenntnisse in einer von Arbeitsmigranten oder
Flüchtlingen gesprochenen Sprache oder einer Sprache aus den Herkunftsgebieten
der Aussiedler,
- der Kenntnis einer weiteren Fremdsprache,
- eines vierwöchigen Praktikums im Unterricht mit Lernenden
nichtdeutscher Muttersprache,
- eines vierwöchigen außerunterrichtlichen Praktikums in der
Sozialarbeit mit Migrantinnen und Migranten.
2. Inhaltliche Prüfungsanforderungen
a) Sprachwissenschaft und Sprachdidaktik
Kenntnisse:
- Struktur der deutschen Gegenwartssprache, auch im Vergleich
mit einer Herkunftssprache,
- Zweitspracherwerb und Zweisprachigkeit,
- Fachsprachen und Fachspracherwerb,
- Didaktik und Methodik des Unterrichts in Deutsch als
Zielsprache,
- Lehrwerkanalyse, Kriterien der Beurteilung und ihre
Begründung,
- Sprachstands- und Fehlerdiagnose,
- Planungskriterien für Unterrichtseinheiten;
b) Pädagogik
Kenntnisse:
- Sozialisationstheorien und -verläufe im
Migrationsprozess,
- bildungspolitische und schulorganisatorische
Rahmenbedingungen sowie didaktische und methodische Besonderheiten des
interkulturellen Arbeitens in nationalen und gemischt nationalen
Gruppen,
- Lernkonzepte interkultureller Bildung,
- Konzepte der Sozialarbeit mit Migrantengruppen,
- Bildungssysteme und interkulturelle Arbeit mit
Migrantengruppen im internationalen Vergleich;
c) Sozial- und Kulturwissenschaft:
Kenntnisse:
- Theorien zur weltweiten Migration, ihren Ursachen, ihren
ökonomischen und politischen Bedingungen und Folgen,
- Sozialstruktur eines Herkunftslandes der Arbeitsmigranten
oder von Flüchtlingen,
- rechtliche Lage der Migranten in der Bundesrepublik
Deutschland,
- Kultur- und Identitätsentsentwicklung im
Migrantenprozess,
- Konflikte beim Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturen
(Rassismus, Ethnozentrismus).
3. Durchführung der
Prüfung
Klausurarbeit
Die Kandidatin oder der
Kandidat wählt einen der Bereiche nach Nr. 2 Buchstabe a bis c.
20.8.2001 [Eckhard Dau]